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news >> 2009 >> 090327_01

27.03.2009

Templiner Mord vor Gericht: Kurzes Gastspiel von Wolfram Narath

Tat und Opfer rücken in den Hintergrund

Neuruppin (ipr) Die Beweisaufnahme im Mordprozess gegen Sven P. und Christian W. vor dem Landgericht Neuruppin, kommt erneut nicht zum Ende. Nachdem die Kammer den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt hatte, lehnte wiederum wie erwartet der Verteidiger von Sven P. die gesamte Kammer ab. Die Verhandlung wurde auf nächsten Dienstag vertagt.

Der Verteidiger von Sven P. fühlt sich durch die Äußerung des Vorsitzenden Richters über seine unqualifizierten Beweisanträge grob herabgewürdigt und sieht durch die durchgängige Ablehnung der Beweisanträge seine Rechte als Verteidiger eingeschränkt. Der Richter nahm das Wort unqualifiziert gestern nicht mehr in den Mund. Er sprach stattdessen von Beweisanträgen, die weder Hand noch Fuß hätten.

Statt seine Chance zu nutzen, diesen Widerspruch in seiner Ablehnung der Kammer herauszuarbeiten und so die Kammer zumindest in die Gefahr der Befangenheit zu rücken, blieb er hier recht unpräzise und pochte weiter auf zusätzliche DNS-Analysen, die Uwe L., der den Getöteten gefunden hatte, als möglichen Täter oder Mittäter belasten könnten.

Der Staatsanwalt stellte in seiner Erwiderung klare Fragen, die gegen weitere DNS-Analysen und damit gegen den Befangenheitsantrag sprachen. Wenn Sven P. nicht an der Tat beteiligt gewesen sein will, warum präsentierte er dann ein falsches Alibi. Wie kommt die Mischspur in der Genmaterial von Sven P. gefunden wurde auf die Taschenlampe, die neben dem toten Bernd K. gefunden wurde? Wenn Sven P. meint, nicht an der Tat beteiligt gewesen zu sein, warum bricht er dann nicht endlich sein Schweigen?

Die Angehörigen von Bernd K. empfinden das Vorgehen der Verteidigung mittlerweile als entwürdigend. Für sie verschwindet hinter den zahlreichen die Verhandlung lähmenden Beweis- und Befangenheitsanträgen die eigentlich Ursache des Prozesses, die Ermordung des Vaters, des Ehemannes, des Bruders.

Prozesssplitter

Der Berliner Rechtsanwalt Wolfram Narath, ehemaliger Chef der verbotenen Wiking Jugend und ein bekannter Verteidiger von Personen aus der rechten Szene, hatte für diesen Verhandlungstag die Pflichtverteidigung von Christian W. übernommen. Narath war bereits am dritten Prozesstag im Gespräch mit den Verteidigern der beiden Angeklagten gesehen worden.

Christian W. brach das erste Mal sein Schweigen. „Dann sagen sie das doch gleich!“ pflaumte er den Vorsitzenden Richter an nachdem der einen Satz zum Thema Revision wiederholte, den sein Verteidiger Narath akustisch nicht verstanden hatte. Sein erstmaliger Versuch, nach Prozessunterbrechung mit Sven P. Kontakt aufzunehmen, wurde von einer Justizwachtmeisterin energisch unterbunden.

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