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news >> 2009 >> 090507_01

07.05.2009

Templiner Mord vor Gericht: Hohe Strafen für die Angeklagten

Mordlust als Motiv

Neuruppin (ipr) Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Templin wegen der Tötung eines Arbeitslosen sind am Dienstag vor dem Landgericht Neuruppin hohe Haftstrafen ausgesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die neonazistische Gesinnung der Angeklagten bei der Tat eine Rolle spielte.

Das Gericht war davon überzeugt, dass die beiden jungen Männer den 55-jährigen Familienvater Bernd K. (55) in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 2008 brutal misshandelt und zu Tode getreten hatten, weil sie ihn aufgrund seines sozialen Status als Alkoholiker verachteten. Das "völlig wehrlose" Opfer sei nicht zufällig gewählt worden, so das Gericht. Vielmehr habe das "neonazistische Menschenbild" der Täter eine wichtige Rolle gespielt. Der Haupttäter Sven P. habe zudem aus Mordlust gehandelt.

Die Kammer verurteilte nach zwölf Verhandlungstagen den Angeklagten Sven P. (19) wegen Mordes unter Einbeziehung eines Urteils (Körperverletzung) vom Amtsgericht Prenzlau zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Mitangeklagte Christian W. wurde der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen für schuldig befunden und erhielt wegen eine weiteren Gewalttat, die vor dieser Kammer verhandelt wurde, eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten.

Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer für Sven P. zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Bei Christian W. plädierte er auf lebenslange Haft. Die Verteidigung von Sven P. hatte dagegen Freispruch gefordert, der Anwalt von Christian W. eine Haftstrafe unter drei Jahren.

Urteilsbegründung

In seiner Urteilsbegründung schloss sich das Gericht weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an: Bernd K. wurde grausam misshandelt und getötet, weil die Täter sich als Herren über Leben und Tod aufspielten und sich anmaßten, sein Leben als "minderwertig" und "verachtenswert" zu betrachten. Dass Christian W. in den Monaten zuvor ein kumpelhaftes Verhältnis zum Opfer gehabt hatte, erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Solange er sich durch den Kontakt Vorteile erhoffte – Bernd K. schenkte ihm unter anderem ein Fahrrad und teilte Alkohol mit ihm –, hatte er nichts gegen ihn einzuwenden. Aber schon auf dem Weg zur Werkstatt in der die Tat verübt wurde, zeigte sich die tiefe Missachtung für Bernd K. Christian W. war es, der ihn mit einer, so das Gericht, "erstaunlichen Menschenverachtung" als "Penner" und "Vieh" beschimpfte und vor sich her trieb.

Bei seinem Urteil konnte sich das Gericht lediglich auf wenige Spuren vom Tatort und auf die Aussage von Christian W. und dessen damaliger Freundin vor der Polizei stützen.. Diese Aussagen hielt das Gericht allerdings für glaubwürdig. Die Angeklagten selbst hatten während des Prozesses geschwiegen. Lediglich am letzten Verhandlungstag hatte der Anwalt eine Erklärung von Sven P. verlesen, wonach der das Opfer in der Tatnacht "nur leicht angestupst" haben will und dass Bernd K. noch gelebt haben soll als er die Werkstatt verließ.

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