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news >> 2010 >> 101125_01

25.11.2010

Bürgermeister von Löcknitz vor Gericht

55 Tagessätze für eine misslungene Deeskalation

Pasewalk (ipr) In der vergangenen Woche wurde der Bürgermeister von Löcknitz (MV), Lothar Meistring (Die Linke), vor dem Amtsgericht Pasewalk wegen Widerstands gegen zwei Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in einem Fall zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Laut einem Bericht der Pasewalker Zeitung war der Gerichtssaal gefüllt mit Polizeibeamten, Gemeinderatsmitgliedern und Anhängern der rechten Szene.

Im Juni diesen Jahres hatte Bürgermeister Meistring einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Deshalb musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. Dass Meistring die Löcknitzer Polizeibeamten beschimpft und später eine Beamtin körperlich bedroht hatte, was schließlich zu Handgreiflichkeiten führte, spielte laut Pasewalker Zeitung im Prozessverlauf eine eher untergeordnete Rolle. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Verteidigung den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Strafe beschränkt. Lothar Meistring hatte zuvor die von den Polizeizeugen zu Protokoll gegebenen Aussagen anerkannt.Er entschuldigte sich noch während des Prozesses bei der Polizeibeamtin, die als Nebenklägerin auftrat.

Dementsprechend versuchte der Richter, folgt man der Beschreibung des Prozessbeobachters der Pasewalker Zeitung, eher die Beweggründe für das Agieren des Bürgermeisters zu ergründen. Als Lothar Meistring am 12. September 2009 die Löcknitzer Polizeistation betrat, wollte er eigentlich nur verhindern, dass das Burgfest der Gemeinde aufgelöst werden muss. Doch anstelle eines konstruktiven Gespräches mit den Beamten, kam es zur Eskalation. Man kann es wohl nur mit "Kurzschlussreaktion" und "mangelnder Kommunikationsbereitschaft" bezeichnen. Auf der einen Seite gab es einen Bürgermeister, der zum Wohle der Gemeinde Eskalation oder einen Festabbruch verhindern wollte, auf der anderen Seite Polizeibeamte, die im guten Glauben ihrer Pflicht nachgingen und die Aufgebrachtheit Lothar Meistrings schlichtweg nicht verstanden.

Doch dies rechtfertige keine körperliche Gewalt, wird der vorsitzende Richter zitiert. Erst recht nicht unter Vertretern von Ordnungsbehörden, die eigentlich "die Feinde unserer Staats- und Gesellschaftsordnung im Fokus haben sollten." Daher wurde Lothar Meistring zu 55 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Mehr zum Hintergrund des Geschehens im September 2009

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Altruist schrieb am 25.11.2010
Aus rechtsethischen Gründen könnte man behaupten, dass er besondere Beweggründe hatte - wie irrwitzig sie auch waren. Rechtsdogmatisch hingegen ist die Argumentation des Richters vollkommen adäquat.
Aus meiner Sicht der Dinge hat der Bürgermeister Glück gehabt, dass er mit einer so milden Strafe davon gekommen ist.

Löcknitzer schrieb am 25.11.2010
naja hatten ja das thema hier schon mal und stetig hat er geleugnet tja und nun doch zugegebben und sich entschuldigt naja und wieder war auch das urteil blanker hohn denn diese geldstrafe wird ihm wohl nicht sehr schmerzen und überall wird geredet angriffe auf beamte viel härter zu bestrafen was aber scheinbar nicht für bürgermeister gilt und das für einen gestandenen übergriff auf eine polizeibeamtin der es seither immer schwer gemacht wird da sie es auch noch wagte anzeige zu erstatten schäm sie sich lothar.

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