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news >> 2012 >> 121218_01

18.12.2012

Prozess um "olle Kamellen" von 2009

Urteile rechtskräftig

Schwedt (ipr) Die Urteile vom 3. Dezember gegen sechs Nazis wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidrigrer Organisationen vor dem Jugendrichter in Schwedt sind rechtskräftig geworden. Das bestätigte der Leiter des dortigen Amtsgerichtes.

Christoph L. (21), Jean Paul Alfred J. (27), André K. (27) und Sebastian H. (31) waren zu Geldstrafen verurteilt worden. Norman G. (19) war mit Arbeitsauflagen davon gekommen. Der 30-jährige David K. wurde frei gesprochen.

Es war der dritte Prozess infolge der "Volkstod"-Haudurchsuchungen im März 2011 gewesen. Zu den Hausdurchsuchungen war es gekommen, weil damals hinreichend Verdacht bestanden hatte, dass sowohl Oderfrontler als auch ehemalige Mitglieder der seit zwei Jahren aufgelösten "Freien Nationalist Uckermark" (FNUM) an der Volkstod-Kampagne in Schwedt und Angermünde beteiligt gewesen waren, bei der zahlreiche Gebäude mit Sprüchen wie "BRD=Volkstod" oder "Freiheit statt BRD" besprüht worden waren.

Als Beweise in diesem Prozess hatten Fotos gedient, die bei der Auswertung der beschlagnahmten Computer gefunden worden waren. Diese Fotos vom Juli 2009 hatten die Angeklagten zur besten Badezeit am öffentlichen Badestrand des Parsteinsees mit verbotenem Hitler- oder Kühnengruß gezeigt.

Das Verfahren gegen den Ex-FNUMler Marian F. war abgetrennt worden. Ein Termin für dessen Verhandlung steht noch nicht fest.

"Olle Kamellen" verurteilt

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