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news >> 2019 >> 190612_01

12.06.2019

Kurzer Prozess um ein Keltenkreuz

Ein Deutscher Held hat die Pest am Hals

Prenzlau (ipr) Ein Nazi aus Pasewalk ist gestern vor dem Amtsgericht in Prenzlau wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 10 Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es sieht so aus als wollte Martin M. als Deutscher Held in die Geschichte für den national-sozialistischen Freiheits- und Meinungskampf eingehen. Trotz eindeutiger Hinweise des Strafrichters auf die gesetzeswidrige Darstellung eines Keltenkreuzes auf seiner Facebook-Seite und der Ankündigung weiterer Strafverfolgung durch den Staatsanwalt, hat Martin M. bis zum Erscheinen diese Artikels seine Facebook-Seite nicht geändert.


Keltenkreuz und 88: So präsentiert sich M. im Netzscreenshot: ipr

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der 26-Jährige keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf sein Facebook-Profil hat. Immerhin ist sein letzter Eintrag vom 29. September 2018.

Das Keltenkreuz befindet sich als Tattoo auf dem Kehlkopf des Mannes. Und rechts daneben eine gestochene 88 für "Heil Hitler".

Gestern im Gerichtssaal trug er ein schwarzes Halstuch um den Hals. Das tat er auch Ende Oktober 2018. Damals hatte er sich wegen eines Überfalls auf einen Flüchtling vor dem Schöffengericht in Prenzlau zu verantworten. Er wurde zu 10 Monaten Haft wegen Beihilfe zu einer gemeinsam begangenen gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Auch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Verhandlungspause besuchte er mit seinem Komplizen Andy B. die öffentliche Polizeikantine in Prenzlau. Da fehlte dann allerdings das Halstuch. Polizisten bemerkten das Keltenkreuz am Hals und schrieben eine Anzeige.

Das gleichschenklige Keltenkreuz war das Zeichen der militanten rechtsextremen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands (VSBD/PdA). Am 24. Januar 1982 wurden die VSBD und ihre Jugendorganisation Junge Front von Bundesinnenminister Gerhart Baum als verfassungsfeindliche Organisationen verboten. Das Keltenkreuz ist noch heute als Symbol in der rechtsextremen Szene weit verbreitet. In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Martin M. steht derzeit unter Bewährung. Die könnte aufgehoben werden, sollte das gestrige Urteil rechtskräftig werden. Gestern hatten Martin M. und sein Verteidiger eines gemeinsam: Beide schwiegen vor Gericht.


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