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news >> 2020 >> 201207_01

07.12.2020

Spur der Gewalt 03

Irrtum inbegriffen

Prenzlau (ipr) Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Jordan G. wegen mehrerer Gewalttaten ist mittlerweile der fünfte Prozesstag vorbei. Das Ende ist nicht absehbar. Zahlreiche geladene Zeugen zogen es vor, nicht vor Gericht zu erscheinen und mussten von der Polizei zum Gerichtssaal geleitet werden.

Am ersten Prozesstag wurde der Angeklagte Jordan G. in Handschellen vorgeführt. Er saß in Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr. Er hatte einen Zeugen mehrfach bedroht.

Nachdem der Zeuge am zweiten Prozesstag seine Aussage vor dem Jugendschöffengericht gemacht hatte, wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen.

Am dritten Prozesstag trug Jordan G. Thor Steinar Klamotten.

Am vierten Prozesstag kam der 20-Jährige in einer Runen-Strickjacke, die der Staatsanwalt sofort beschlagnahmen ließ. Auf der Jacke waren Tyr- und Lebensrune zu sehen. Beide Runen sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Reichsführerschulen und Lebensborn.

Am fünften Prozesstag wollte der Staatsanwalt von Jordan G. wissen, ob er Steven K. kenne und mit dem am 11.12. 2020 unterwegs gewesen sei. An dieser Stelle sagte der Verteidiger: "Stopp!" Der Prozess wurde nach kurzem Wortwechsel zwischen Staatsanwalt und Verteidiger unterbrochen. Der Verteidiger ließ sich informieren. Danach berief sich der Angeklagte auf sein Aussageverweigerungsrecht. Möglicherweise ging es um ein Gewaltdelikt bei dem der Angeklagte zumindest anwesend war.

Nach der Aussage der Hausärztin des Angeklagten über dessen psychischen und körperlichen Zustand gab es ein Rechtsgespräch dessen Ergebnis nicht öffentlich wurde. Es sieht so aus als würde der Angeklagte ab dieser Woche eine psychiatrische Tagesklinik besuchen. Einen Antrag auf die Wiedereinsetzung des Haftbefehls stellte der Staatsanwalt nicht.

Zeugenirrtum aufgeklärt

Am 27. April 2020 gegen 21:00 Uhr sollen Paul H. und Jordan G. einen jungen Mann namens Stefan in der Prenzlauer Vincentstraße angegriffen haben. Während Jordan G. die Attacke verbal vorbereitet haben soll, soll Paul H. zugeschlagen haben. Mit der Faust ins Gesicht.

Das Opfer, das den Vornamen "Stefan" haben sollte, blieb unerkannt. Ein Zeuge hatte das vermeintliche Opfer auf einen Foto wiedererkannt. Der hieß auch Stefan, wohnte im entsprechenden Haus in der Vincentstraße, bestritt aber das Opfer zu sein. Am fünften Verhandlungstag gelang eine Gegenüberstellung des Zeugen und dem vermeintlichen Opfer. Die Erkenntnis daraus war, der Zeuge hatte sich geirrt. Dieser Stefan sei viel zu alt, sagte er.

Später kam der Zeugen noch einmal zurück und berichtete dem Staatsanwalt, dass er noch einmal mit einer Bekannten geredet hätte. Die habe ihm gesagt, das Opfer hätte sich nach dem Angriff nach Halle abgesetzt. Dazu nannte er den vollständigen Namen des Opfers. Eine Arbeit, die eigentlich von den Kripobeamten hätte erledigt werden müssen, die mit den Ermittlungen befasst waren.

Spur der Gewalt 01
Spur der Gewalt 02


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