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news >> 2021 >> 211104_01

04.11.2021

Nazi-Pöbeleien in Templin

Freispruch vor Gericht

Prenzlau (ipr) Vergangenen Freitag ist ein 18-jähriger Templiner vor dem Amtsgericht in Prenzlau vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen worden. Der Jugendrichter entschied im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 21. Januar gegen 15:30 Uhr hatten zwei ZeugInnen wahrgenommen, dass ein junger Mann ihnen aus dem Beifahrerfenster eines PKW heraus den Hitlergruß gezeigt und dazu „Sieg Heil“ gebrüllt hatte. Die beiden TouristInnen standen an ihrem Wagen auf einem Parkplatz, der an die Templiner Obere Mühlenstraße angrenzt.

Der Angeklagte Domenique K. bestätigte vor Gericht, dass er in dem Wagen gesessen hatte. Aber er habe "Hey Dave" gerufen und gewunken. Dave sei ein Kumpel, der dort am Imbiss gestanden habe.

Den beiden TemplinbesucherInnen war der Wagen bereits kurz zuvor begegnet als sie in ihrem PKW mit Freiburger Kennzeichen an der Kreuzung Friedrich-Engels-/Obere Mühlenstraße wegen einer Roten Ampel halten mussten. Da bemerkten sie, dass ihnen der zum Führergruß ausgestreckte Arm des Fahrers aus dem Fenster entgegengehalten wurde.

Als ihnen der Wagen am Templiner Marktplatz das dritte Mal über den Weg fuhr - diesmal ohne irgendwelche Nazi-Provokationen - notierten sie sich das Kennzeichen und alarmierten die Polizei.

Warum das Verfahren gegen den Fahrer des PKWs eingestellt wurde, ist unklar. Die Aussage des Zeugen K. vor Gericht war eindeutig. Der Fahrer habe ihm den Arm zum Hitlergruß entgegengestreckt.

Der 18 jährige Ben S. Hatte gerade seinen Führerschein bestanden und drehte ein paar Ehrenrunden mit Opas Auto durch Templin. Neben dem Fahrer und dem Angeklagten soll sich, so Zeugin Ko. und Zeuge K., eine dritte Person im Wagen gefunden haben. Tatsächlich trafen die Polizisten, die am Abend den Wagen stoppten auf drei Männer. Zusätzlich befand sich der heute 20-jährige Jan E. im Auto. Sowohl Ben S. als auch Domenique K. erklärten, dass Jan E. erst später zugestiegen sei. Das ersparte dem eine Zeugenaussage.

Jan E. verfolgte den Prozess bis zum Ende. Er wirkte wie jemand, der Magenkrämpfe hatte. Mehrmals hielt er sich die Hände vor dem Bauch und tauchte hinter der Balustrade ab. Vielleicht konnte er sich auch sein Lachen nicht verkneifen.

Die Anklagevertreterin sah nach den Zeugenaussagen, die Schuld des Angeklagten für erwiesen an. Sah aber bei dem Mann auch eine deutliche Reifeverzögerung. Das bedeutet eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Sie forderte deshalb eine Verwarnung für den Angeklagten. Der Richter war da nicht ganz so überzeugt und sprach den Angeklagten frei.


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