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news >> 2023 >> 230227_01

27.02.2023

Schlägerpärchen vor Gericht: 3. Prozesstag

Jugendhaft verhängt

Prenzlau (ipr) Der dritte Prozesstag gegen ein Schlägerpärchen endete mit der Verurteilung des 21-jährigen Prenzlauers zu 3 Jahren und 9 Monaten Jugendhaft. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen seine 21-jährigen Verlobte wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 120 Euro vorläufig eingestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Prozesstag begann mit einee Verständigung. Der Anwalt von Tom P. bot an, die Berufung gegen die vorherige Verurteilung seines Mandanten zurückzuziehen, wenn im Gegenzug dafür die neue Jugendstrafe vier Jahre nicht überschreiten würde. Die Staatsanwältin willigte ein und beantragte die vorläufige Einstellung von zwei Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Darunter fiel auch der fremdenfeindliche Angriff auf zwei syrische Schüler vom Mai 2021 auf dem Prenzlauer Marktberg an dem neben Tom P. und seiner jetzigen Verlobten Juliette V. auch der 25-jährige Bastian G. beteiligt waren.

Letztendlich wurde Tom P. zu einer Einheitsstrafe verurteilt wegen Raubes von zwei Handys, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Fahren ohne Führerschein mit einem Auto, das nicht versichert war. Einbezogen in das Urteil wurde die vorherige durch den Vergleich rechtskräftig gewordene Verurteilung, die ein Jugendhaftstrafe von dreieinhalb Jahren vorsah.


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