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news >> 2023 >> 230701_01

01.07.2023

Haftstrafe für Prenzlauer Nazi

Berufung abgewiesen

Neuruppin (ipr) Schlagen eines Menschen im Suff. Fahren mit dem E-Roller im Suff. Am Mittwoch wurde vor dem Berufungsgericht am Landgericht in Neuruppin ein Prenzlauer Nazis wegen beider Taten zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Der heute 34-jährige Ramon A. war im September 2020 kurz nach Mitternacht mir drei Kameraden unterwegs. Beim Durchqueren des Fußgängertunnels am Prenzlauer Bahnhof trafen die vier Männer auf Basile A. Der Kameruner war mit dem letzten Zug aus Berlin gekommen. Während drei von ihnen den Mann ohne Probleme passieren ließen, sah sich Ramon A. genötigt den dunkelhäutigen Mann die Faust in den Nacken zu schlagen. Hinzu kam noch die Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller.

Vor dem Amtsgericht in Prenzlau war er dafür noch zu 9 Monaten Haft verurteilt worden. Drei Monate wurden vom Berufungsgericht als Härteausgleich gestrichen. Seine vorherige Tat, ein "Sieg Hei" angesichts zweier Polizeibeamten, war gesamtstrafenfähig. Er hat die sechs Monate Haft, die er dafür erhalten hatte, bereits abgesessen. Deshalb die dreimonatige Strafreduzierung bei dieser Verurteilung.

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