[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2008 >> 080119_01

19.01.2008

Angriff auf zwei Inder in Prenzlau vor Gericht

Beschleunigtes Verfahren gescheitert

Prenzlau (ipr) Am gestrigen Freitag wurde das beschleunigte Verfahren gegen einen rechten Schläger aus Schwedt vom Strafrichter am Amtsgericht Prenzlau abgelehnt.

Der 24jährige Christian A. wird beschuldigt am 18. Dezember letzten Jahres am Prenzlauer Marktberg zwei Inder beleidigt und einen tätlich angegriffen zu haben.

Christian A. war ohne Anwalt vor Gericht erschienen. Auf die Frage, wo denn sein Anwalt sei, antwortet der Angeklagte, dass dieser ihn gestern angerufen und mitgeteilt habe, dass er mal allein zur Verhandlung gehen solle. (zum Tathergang ->)

Nach kurzer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entschied das Gericht, dass es nicht möglich sei eine Verhandlung ohne Verteidigung durchzuführen und eröffnete das Hauptverfahren. Das Hauptverfahren soll jetzt am 1. Februar am Amtsgericht Prenzlau stattfinden. Außerdem wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zugewiesen.

Das kann für den Angeklagten, der wegen der Vorwürfe „Vollrausch“ in Verbindung mit Beleidigung, Volksverhetzung und Körperverletzung angeklagt ist, bedeuten, dass er mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zu rechnen hat.

Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, dass einer der beiden Inder bereits im Juni letzten Jahr Opfer eines tätlichen Angriffs geworden war. Er war nachts zu Fuß auf dem Heimweg gewesen. Als ein Mofa an ihn heranfuhr, das mit zwei Personen besetzt war, erhielt er plötzlich einen Schlag auf den Rücken und fiel zu Boden. Dabei zog er sich Verletzungen an der Hand und im Kopfbereich zu. Er musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Ermittlungen der Polizei führten damals zu keinem Ergebnis.


§ 323a
Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

zurücknach oben