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news >> 2008 >> 080208_01

08.02.2008

Fakten und Gedanken der Staatsanwaltschaft Neuruppin zum abgelaufenen Kalenderjahr

Fremdenfeindliche Gewalttaten in der Uckermark

Neuruppin (ipr) Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stellt für das Jahr 2007 einen Anstieg rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten im westlichen Teil der Uckermark fest. Dort gab es im letzten Jahr mindestens sechs derartige Übergriffe.

In den Jahren 2004 bis 2006 nahmen die Ermittlungsverfahren mit antisemitischem, fremdenfeindlichem und rechtsextremistischem Hintergrund gegen bekannte Täter kontinuierlich ab: von 478 über 457 auf 368. Im Jahr 2007 gab es einen Anstieg auf 403 Ermittlungsverfahren. Da die Anzahl der Ermittlungen gegen unbekannt nicht mitgenannt wird, lassen sich diese Zahlen nur schwer einordnen.

Allerdings haben Verfahren politisch motivierter Kriminalität (PMK) laut Aussagen der Behörde eine sehr hohe Priorität. Die Abteilung ist deshalb - zu Lasten anderer Kriminalitätsbereiche – mit ausreichend Personal bestückt.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ist Zuständig für das nordwestliche und nördliche Brandenburg, für die Kreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und für die Teile der Uckermark, die sich westlich der Autobahn A11 Stettin-Berlin befinden.

Neues Täterbild

In ihrem Amtsbereich notiert die Staatsanwaltschaft verstärkt ein neues Täterbild. Weg vom „rechtsextremen Kampftrinker“ hin zur Nähe und Steuerung rechtsextremer Straftäter durch rechtsextreme Organisationen. Als Beispiel wird das Verfahren gegen Mitglieder der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) wegen Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot genannt.

Für Verfahren gegen diesen sich abzeichnenden neuen Tätertyp - geistiger „Brandstifter“ mit verfestigter rechtsextremer Gesinnung - kündigt die Staatsanwaltschaft Neuruppin verstärkt die Forderung nach Haftstrafen auch für unvorbelastete Ersttäter an.

Schnelle Strafen

Generalpräventive Strafzumessungserwägungen heißt das bei den Staatsanwälten. Dazu soll die Strafe auch noch auf den Fuß erfolgen. In neun Fällen wurde im letzten Jahr der Weg des sogenannten „beschleunigten Verfahrens“ beschritten, und in fünf Fällen wurden rechtsextremistische Taten im sogenannten „vereinfachten Jugendverfahren“ zur Aburteilung gebracht. Dabei ist es der Staatsanwaltschaft sogar gelungen, die Verurteilung des oder der Täter bereits am Tage nach der Tat zu erreichen.

Als Beispiel wird dabei der Brandanschlag auf „die Linke“-Kreisgeschäftsstelle in Oranienburg am 5.06.2007 genannt. Die fünf Täter konnten bereits am Tattage ermittelt werden. Vier der fünf Täter wurden bereits am drauffolgenden Tage vor Gericht gebracht und die Täter zu Jugendstrafen und Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr verurteilt.

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