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04.04.2008
Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Bewährung
Potzlowtäter Sebastian F. wieder hinter Gittern
Seit dem 25. März befindet sich Sebastian F. aus Templin, mitverantwortlich an der brutalen Ermordung des 17jährigen Schülers Marinus Schöberl im Juli 2002 in Potzlow, wegen Trunkenheit im Verkehr erneut für vier Monate hinter Gittern.
In einem weiteren Prozess am ersten April diesen Jahres ist er vom Amtsgericht Prenzlau wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Waffenbesitz zu weiteren acht Monaten Haft verurteilt worden. Das teilte die Stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper, auf Anfrage mit.
Mitte November 2007 war Sebastian F. der Polizei in einer Gruppe von mehr als 20 Rechtsextremen aufgefallen, die ein Konzert in der Templiner Magdalenen-Kirche mit lauten „Sieg Heil“-Rufen und anderen Parolen störten. Die Polizei verwies damals die Rechtsextremen des Platzes, vier Männer wurden in Gewahrsam genommen. Darunter war Sebastian F.. Gegen drei von ihnen ermittelte die Polizei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gegen Sebastian F. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei ihm hatten die Beamten einen Schlagring gefunden.
Da er sich nur auf Bewährung in Freiheit befand, muss davon ausgegangen werden, dass er seine Reststrafe von knapp einem Jahr ebenfalls noch absitzen muss. Der Widerruf der Bewährung wurde von der Staatsanwaltschaft bereits beantragt. Das kann bedeuten, dass Sebastian F. die nächsten zwei Jahre in Haft verbringen muss.
Wegen des besonders grausamen Mordes an dem Schüler Marinus Schöberl waren die beiden Brüder Marcel und Marco S. im Oktober 2003 zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten den 16-Jährigen im uckermärkischen Potzlow stundenlang gefoltert, am frühen Morgen des 13. Juli 2002 mit einem „Bordsteinkick“ getötet und seine Leiche in einer Jauchegrube verscharrt.
Der dritte Täter im Bunde, Sebastian F., war noch im Gerichtssaal frei gekommen. Die Jugendkammer des Landgerichts Neuruppin hatte ihn mit einer sensationell kleinen Strafe von zwei Jahren Gefängnis bedacht und den Haftbefehl aufgehoben. Er war nach Ansicht der Strafkammer „nur“ in begrenztem Maße ein Mittäter. Einer, der Schöberl geschlagen hat und der auf ihn urinierte, für den Mord nach Ansicht des Gerichts aber nicht verantwortlich sei.
Im Dezember 2004 erhielt Sebastian F. in einem zweiten Prozess vor dem Neuruppiner Landgericht eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und mehrfacher Nötigung.
Die Korrektur des Strafmaßes war nötig geworden, da der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig auch eine Mitverantwortung von Sebastian F. am Tod von Marinus Schöberl sah, obwohl er an der Tötungshandlung selbst nicht unmittelbar beteiligt war. F. sei jedoch an den vorangegangenen Körperverletzungen mit zahlreichen Schlägen und Tritten beteiligt gewesen. Dadurch habe er die "Gewaltspirale" mitgedreht, die in dem Tod des Jungen endete, wie das Gericht das Urteil begründete.
 
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