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news >> 2008 >> 080408_01

09.04.2008

Nach Freispruch für rechte Schläger vor Prenzlauer Schöffengericht

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Prenzlau (ipr) Knapp einem Monat nach dem Freispruch im Prozess gegen den Prenzlauer Daniel B., der einen Kameruner fremdenfeindlich beleidigt und tätlich angegriffen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Daniel B. (29) soll laut Anklage am 31. März letzten Jahres gemeinsam mit seinem Kumpel Alexander P. (24) dem aus dem Kamerun stammenden 22jährigen Flüchtling Duplex N. in der Prenzlauer Friedrichstraße – einer durchaus belebten Einkaufsstraße - von der gegenüberliegenden Straßenseite aus mehrfach als „Neger“ beschimpft haben. Kurze Zeit später sollen die beiden Männer vor dem nahen Plus Markt den Afrikaner erneut mehrfach als „Neger“ beleidigt haben. Als Duplex N. die beiden daraufhin ansprach, soll er von Daniel B. einen Schlag mit der Faust an den Hals und als er das sich nicht gefallen ließ, einen Tritt in den Bauch erhalten haben.

Das Verfahren gegen Alexander P. wurde nach § 154 StPO eingestellt, weil er bereits wegen anderer Delikte zu einer höheren Strafe verurteilt worden war, als es bei dieser Straftat zu erwarten gewesen wäre.

Daniel B. präsentierte vor Gericht eine ganz andere Version des Vorfalls. Er sei das Opfer gewesen. Er habe vor dem Plus Markt gesessen und sei von Duplex B., der ihn immer so komisch angeschaut und angegrinst habe, als „Nazi“ beschimpft und ins Gesicht getreten worden, was ihn einen Zahn gekostet habe. Er habe nichts gegen Ausländer, habe sogar welche unter seinen Bekannten. Alexander P. stützte diese Version.

Die beiden von der Polizei ermittelten Zeuginnen konnten zur Klärung des Vorfalles lediglich beitragen, das beide Kontrahenten vor Ort gewesen waren. Sie hatten aber nichts aufhellendes zum Tathergang vorzutragen.

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