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news >> 2008 >> 080509_01

09.05.2008 Stand 26.05.2008

Verurteilung wegen Volksverhetzung vor Schwedter Amtsgericht

Mann feierte Geburtstag mit rechter Musik

Schwedt (ipr) Die Prenzlauer Zeitung berichtete am 6. Mai 2008 über einen Prozess bei dem es um Volksverhetzung ging und ein junger Angeklagter vor dem Amtsgericht Schwedt zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt wurde. Auf Nachfrage von gegenrede.info beim Gericht stellte sich heraus, dass die Hauptverhandlung bereits vor einem halben Jahr am 1. November 2007 stattgefunden und der junge Mann das stattliche Alter von 33 Jahren erreicht hatte.

Marco M. aus Casekow soll am 19.12.2006 während einer Geburtstagsfeier in einer Wohnung bei offenen Fenster Musik abgespielt haben, die zum Völkerhass aufruft. Dabei handelte es sich um zwei Titel der rechtsextremistischen Skinheadband "Die Zillertaler Türgenjäger": "10 kleine Negerlein" und "Alibaba" (Türke Türke)

Zu beginn der Verhandlung gestand der Angeklagte laut Prenzlauer Zeitung: „Ich habe das gemacht und bereue es heute.“ Er habe die CD von zu Hause geholt, um etwas Stimmung zu machen. Er habe die CD nur zufällig gegriffen, ohne jede Absicht.

Der Angeklagte bestritt zu rechten Szene zu gehören. Aus den weiteren Verlauf des Artikels geht hervor, dass der Angeklagte zahlreiche CDs rechter Bands besaß, die er aber laut eigener Aussage alle vernichtet habe.

Laut Prenzlauer Zeitung sah die Staatsanwältin das Geständnis durchaus positiv. Sie fand aber, dass dem Tatvorwurf sieben Vorverurteilungen gegenüberstünden, die von Betrug, Diebstahl bis hin zur Bedrohung und Nötigung reichten. Darunter waren auch zwei wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, lautete ihre Forderung wegen Volksverhetzung.

Eine Auffassung, die das Gericht teilte. „Die Musik war einem öffentlichen Personenkreis zugänglich und das steht unter Strafe, auch wenn es nicht Ihre Absicht war“, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine Geldstrafe reiche bei der Vielzahl an Vorverurteilungen nicht mehr aus.

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