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03.06.2008
Dritte rechtsextreme Propaganda-Aktion im Mai in Angermünde
Sowjetisches Ehrenmal beschädigt und beschmiert
Angermünde (ipr) Seit Anfang Mai dürfen sich die BürgerInnen Angemündes im Zwei-Wochen-Rhythmus über rechtsextreme Schmierereien ärgern, die das Stadtbild verunzieren. Am letzten Wochenende erwischte es das sowjetische Ehrenmal im Friedenspark.
Unbekannte Täter bewarfen das Ehrenmal mit Steinen und beschmierten die Gedenktafel mit einer Doppelsiegrune sowie einem eisernen Kreuz, berichtet Sandra Karstädt von der Pressestelle der Polizei des Schutzbereiches Uckermark. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie gemeinschädlicher Sachbeschädigung und sucht Zeugen für die Tat.
Anfang Mai wurden in der Puschkinallee, am Angerzentrum, in der Bahnhofsunterführung der Berliner Straße und an der Ehm-Welk-Schule mit silberner Farbe Hakenkreuze geschmiert.
Mitte Mai traf es unter anderem einen Gedenkstein auf dem russischen soldatenfriedhof, der mit Hakenkreuz und SS-Runen verunstaltet wurde. Insgesamt neun Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung sowie des Verwendens Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den Beamten damals aufgenommen.
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§ 304 StGB
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
 
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