[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2008 >> 080723_01

23.07.2008

Ex-Freundin bestätigt rechte Gesinnung der Angeklagten

Knüppel im Jackenärmel versteckt

Prenzlau (ipr) Gestern mussten sich ein Jugendlicher und ein Heranwachsender vor dem Prenzlauer Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Heranwachsende wurde zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Gegen den Jugendlichen wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Als Auflage muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeiten verrichten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 17-jährige Chistopher B. am frühen Morgen des 17. Novembers letzten Jahres den Templiner Steffen D. mit der Faust ins Gesicht geschlagen und der 19-jährige Daniel H. den am Boden mit Christopher B. ringenden in die Rippen getreten hat.

Während Christopher B. die Tat unumwunden zugab, behauptete Daniel H., dass er mit seinen zwei Tritten die beiden Ringenden trennen wollte, um schlimmeres zu verhindern. Die Richterin bezweifelte diese Version des Angeklagten und hielt ihm vor, dass er ja schon bei der ersten Vernehmung durch die Polizei gelogen habe. Beide Angeklagten behaupteten von ihrem Opfer provoziert worden zu sein.

Steffen D., als Zeuge geladen, war nicht zur Verhandlung erschienen, was ihm eine Geldbuße von 150 Euro oder ersatzweise drei Tage Haft einbrachte. Im Verlauf der Verhandlung griffen Staatsanwältin und Richterin auf dessen Zeugenaussage bei der Polizei zurück.

Zwei Zeuginnen aus Lychen, die an jenem Morgen mit Steffen D. unterwegs gewesen waren und die man der Punk-Szene zuordnen dürfte, konnten nicht viel zum Tathergang beitragen. Im Gegensatz zu dem zwei Meter großen Daniel H. konnten beide Zeuginnen Christopher B. nicht wiedererkennen. Immerhin erklärte Christiane H., dass Steffen D. beim Ringkampf gerade die Oberhand gewonnen hatte als ihn der Fußtritt traf. Dazu soll Daniel H. gerufen haben: „Lass meinen Kumpel in Ruhe!“ Ihre Schilderung, dass Christopher B. ein Stuhlbein in der Hand hielt und damit mehrfach auf Steffen D. einschlug, bestätigte sich im Verlauf weiterer Zeugenaussagen nicht. Klar wurde, dass Christopher B. am Ende der Auseinandersetzung einen kurzen Knüppel oder Schlagstock aus Holz aus dem linken Jackenärmel zog und damit seinem fliehenden Opfer hinterher rannte. Warum Christopher D. diesen Mini-Baseballschläger im Ärmel versteckt bei sich trug, konnte während der Verhandlung nicht geklärt werden.

Die beiden Lychenerinnen sagten aus, dass von ihrer Gruppe keine Bemerkungen in Richtung der Gruppe um die Angeklagten gefallen seien. Die hätten ihnen hinterhergebrüllt. Während sich Christiane H. an keine Inhalte erinnern konnte bestätigte Lisa W., dass die Rufe der Angeklagten rechtsextreme Inhalte hatte. Welche, wusste sie nicht mehr. Sie empfand eine große Aggression und wusste, dass gleich was passieren würde. Die Richterin hatte zuvor aus dem Vernehmungsprotokoll des Opfers zitiert, dass Äußerungen wie Zigeunerpack, Zecken und andere rechte Äußerungen gefallen sein sollen. Daniel H. hatte das bestritten. Ein weiterer Zeuge, Matthias H., der zur Gruppe um die beiden Angeklagten gehörte bestätigte allerdings die Zecken-Rufe und ein zielgerichtetes Treten von Daniel H. Die Ex-Freundin von Daniel H. bestätigte, dass er „Scheiß Zecken“ gerufen habe und sagte weiter aus, dass der Angriff von den beiden Angeklagten ausging. Auf Nachfrage der Richterin bescheinigte Vicki W. den beiden Angeklagten eine rechte Gesinnung. Sowohl Staatsanwältin als auch Richterin werteten die Äußerungen der Angeklagten als rechtsextrem und sahen hier ein Motiv, Steffen D. zu schlagen und zu treten.

In einer zweiten Anklage, die während dieses Prozesses verhandelt wurde musste sich Daniel H. dafür verantworten, dass er seiner Ex-Freundin im April 2008 auf offener Straße eine Backpfeife gegeben hat. Er rechtfertigte sich mit großen Beleidigungen wie zum Beispiel Hurensohn, die Vicki W. ihm entgegengeschleudert hat. Seine Ex-Freundin bestritt die Beleidigungen, sagte, er habe sie geschlagen, weil sie sich nicht mehr mit ihm treffen wollte. Staatsanwältin und Richterin ließen keinen Zweifel daran, wem sie Glauben schenkten.

Strafverschärfend wurde für Daniel H. gewertet, dass die Tat im November bereits einen Monat nach seiner letzten Verurteilung stattfand. Christopher B. war für das Gericht noch ein unbeschriebenes Blatt. Das wird sich geändert haben, wenn er in zwei Wochen vor das Jugendschöffengericht in Prenzlau treten wird, und sich wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu Verantworten hat.

zurücknach oben