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news >> 2008 >> 080730_01

30.07.2008

Mutmaßlicher Templin-Täter Christian W. wegen eines früheren Deliktes vor Gericht

Im Krankenhaus provoziert und einen Arzt leicht verletzt

Prenzlau (ipr) Gestern wurde der Templiner Christian W. vom Amtsgericht Prenzlau wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der 21-jährige Angeklagte wurde aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht. Er befindet derzeit in Untersuchungshaft, weil er verdächtigt wird am Montag letzter Woche in Templin gemeinsam mit dem 18-jährigen Sven P., den 55-jährigen Bernd K. auf brutale Weise getötet zu haben.

Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass Christian W. am 2. Januar 2008 in der Notaufnahme des Stadtkrankenhauses Templin einen Mann beleidigt und ihn anschließend an die Wand gestoßen hat. Es soll dabei das Wort „Wichser“ gefallen sein.

Christian W. war laut Polizeibericht am Vormittag des 2. Januar in der Notaufnahme erschienen und gab an, gesundheitliche Probleme zu haben. Den Warteraum verließ er nach kurzer Zeit. Ein Arzt des Hauses verwies ihn der Behandlungsräume. Daraufhin beleidigte ihn der junge Mann und schubste ihn. Der geschädigte prallte gegen eine Wand und stürzte. Dabei zog er sich Hautabschürfungen zu.

Warum das Urteil so streng ausgefallen ist, wollte der zuständige Richter gegenüber „gegenrede.info“ nicht erläutern. Auch die Staatsanwaltschaft war zu keiner größeren Stellungnahme bereit. Möglicherweise spielte das erhebliche Vorstafenregister des Angeklagten dabei eine Rolle, und dass Christian W. zur Tatzeit noch unter Bewährung stand.

Auch der Anwalt von Christian W. wollte sich nicht zu der Urteilsbegründung äußern und war ohne Rücksprache mit seinem Mandanten zu keiner Stellungnahme bereit. Bei Christian W. hatte das Amtsgericht Bad Freienwalde im vergangenen Jahr die Strafen für mehrere Delikte zu einer Haft von drei Jahren und vier Monaten zusammengezogen. Kurz darauf wurde der schon länger einsitzende W. auf Bewährung freigelassen. Bei den aufgelisteten Delikten handelt es sich um schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung, Diebstahl und Tierquälerei.

Der aktuelle Fall spielte im Rahmen dieses Prozesses keine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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