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news >> 2008 >> 080926_01

26.09.2008

Löcknitzer Polizistenjagd

Weitere Ermittlungen der Polizei notwendig

Löcknitz (ipr) Im Fall der Polizistenjagd von Löcknitz (Mecklenburg-Vorpommern), die am 20. April diesen Jahres nach einer „Führer-Geburtstagsfeier“ für Aufsehen sorgte, hat die Staatsanwaltschaft ihre Überprüfung abgeschlossen und bei vier Personen weitere Ermittlungen der Polizei für notwendig erachtet. Das erklärte die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft gegenüber „gegenrede.info“.

Der zuständige Staatsanwalt habe die Ermittlungsakten geprüft. In vier Fällen seien weitere Ermittlungen der Polizei notwendig, um eine Entscheidung über die Anklageerhebung fällen zu können, so die Staatsanwaltschaft. Zu einem Zeitrahmen wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Man bleibe dran.

Ermittelt wurde gegen insgesamt 23 Personen wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Drei Polizisten waren in der Nacht zum 20. April während eines Kontrolleinsatzes in einem Garagenkomplex in Löcknitz tätlich angegriffen und leicht verletzt worden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Garagen waren laut Staatsanwaltschaft eine Hakenkreuzfahne, ein Hitlerbild und diverses Propagandamaterial sichergestellt worden.

In dem Garagenkomplex waren einige Garagen am Wochenende regelmäßig von den Rechtsextremisten illegal als Gaststätte genutzt worden.

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