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news >> 2008 >> 081022_01

22.10.2008

Juristische Aufarbeitung rechter Gewalt in Templin

Punk gejagt, niedergeschlagen und getreten

Neuruppin (ipr) Am heutigen Mittwoch müssen sich drei Gewalttäter aus der rechten Szene Templins in einer Berufungsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.

In den frühen Morgenstunden des 2. November 2007 waren zwei Templiner Punks auf dem Heimweg vor dem EDEKA-Laden in der Dargersdorfer Straße auf etwa zehn Mitglieder der rechten Szene getroffen. Die Rechten erkannten die Irokesenfrisur der jungen Männer und machten Jagd auf sie. Beide ergriffen sofort die Flucht. Einen bekamen die Rechten zu fassen, schlugen ihn nieder und traten auf den am Boden liegenden Punk ein. Der zweite Punk konnte der Meute entwischen und alarmierte die Polizei. Als die Beamten am Tatort erschienen, waren die rechten Schläger bereits verschwunden.

Vier der Schläger hatten die Punks erkannt und bei der Polizei namentlich benannt. Bei Dreien, den Brüdern Matthias und Martin M. und bei Patrick K., sah die Staatsanwaltschaft eine Tatbeteiligung als erwiesen an und erhob Anklage.

Im Mai 2008 wurden die drei Männer vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt. Während der Verhandlung machten die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Unabhängig davon war das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt und verurteilte Matthias M. zu zehn Monaten Freiheitsentzug. Martin M. zu acht Monaten Haft, die zu einer Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Die Brüder M. waren bis dahin laut der Staatsanwaltschaft in Neuruppin nur durch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geringfügig in Erscheinung getreten. Bekannt ist allerdings lediglich, dass einer der beiden Brüder M. in einer Templiner Jugendendeinrichtung Strafstunden ableistete.

Bei dem dritten Angeklagten, Patrick K. lautete das Urteil zehn Monate Gefängnis. Dieses Strafmaß war allerdings zustande gekommen, weil eine weitere viermonatige Haftstrafe aus einer vorherigen Verurteilung mit einbezogen wurde. Alle drei Angeklagten legten Berufung ein.

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