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news >> 2008 >> 081107_01

07.11.2008

Templiner Rechte vor Gericht

M. K. (M.) – zum Zweiten

Prenzlau (ipr) Gestern wurde der 21-jährige zur rechten Szene in Templin gehörende Matthias M. vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau wegen zweifacher einfacher Körperverletzung zu insgesamt 5 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss Matthias M. 100 Sozialstunden ableisten. Das Verfahren gegen den 23-jährigen Templiner Rechten Patrick K. wurde vorläufig eingestellt.

Beide jungen Männer waren angeklagt, den ebenfalls zur rechten Szene gehörenden Christian W. am 11. Januar 2008 im Templiner Aldi-Markt durch Zerren und Würgen verletzt zu haben. Patrick K. befindet sich wegen weiterer Gewaltdelikte seit fast einem Monat in Untersuchungshaft. Christian W., der als Zeuge vor Gericht geladen war, wurde ebenfalls in Handschellen in den großen Gerichtssaal des Amtsgerichts Prenzlau geführt. Er befindet sich im Zusammenhang mit der brutalen Ermordung des 55-jährigen Bernd K. im Juli 2008 in Templin in Untersuchungshaft.

Im zweiten Fall, beim Übergriff auf den Templiner Punk Martin G. in den frühen Morgenstunden des 19. April diesen Jahres, war Matthias M. allein angeklagt. Er sollte den von einem Rockkonzert kommenden 21-jährigen Punk in der Nähe des Templiner Krankenhauses verfolgt, niedergestoßen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst haben.

In beiden Fällen war Matthias M. geständig. Während Patrick K. von seinem Schweigerecht vor Gericht Gebrauch machte, äußerte sich Matthias M. ausführlich und entlastete ersten Fall seinen Freund Patrick M. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin in Anbetracht größerer zu erwartender Strafen in weiteren Verfahren gegen Patrick K. die Einstellung dieses Verfahrens. Der Richter entsprach dem Antrag nach kurzer Rücksprache mit den Schöffen und stellte das Verfahren vorläufig ein.

Zur Motivation

Martin M., der mehrfach vorbestrafte ältere Bruder von Matthias, stand zwar nicht vor Gericht, war aber in beide Fälle involviert. Im ersten Fall entdeckte er Christian W. im Aldi-Markt und rief seinen Bruder per Handy herbei, da man mit W. wegen eines Freundes (siehe Nachtrag) noch „etwas zu klären“ hatte. Was hinter dieser Formulierung steckt, erkennt man daran, dass sich Christian W. an der Aldi-Kasse in das Gitter des Zigarettenregals krallte als Matthias M. an seinem Kragen zerrte. Seine Fingerkuppen waren blau, er hatte Striemen am Hals, und er rief mehrfach nach der Polizei.

„Etwas zu klären“ hatte Matthias M. auch am 19. April. Diesmal erhielt sein Bruder einen Anruf von Henrik M. und erfuhr, dass der am Multikulturellen Centrum (MKC) während eines Rockkonzertes von Punks zusammengeschlagen worden sein soll. Henrik M., der sich selbst einmal vor Gericht als zugehörig zur Gruppe um den Potzlowtäter und rechten Schläger Sebastian F. bezeichnet hatte, war wohl für seine Thor-Steinar-Kleidung angemacht worden und befürchtete weitere Angriffe. Er bat um Hilfe. Die wollte ihm Matthias M. – in der Pose des Rächer der gedemütigten Freunde - nicht versagen.

Vor Ort angekommen sah er einen Punk, jagte ihm nach und schlug ihn nieder. In seiner Version aus Notwehr, weil der Punk ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht hatte. Der Richter sah die Situation etwas anders. Er gestand dem Opfer zu, das Reizgas aus Notwehr eingesetzt zu haben. Matthias M. wurde verurteilt, weil er sich zum Richter machen wollte und das Recht in die eigene Faust genommen hatte. Matthias M. hat die fünf Monate Haft zur Bewährung bekommen. Auch, weil er in der Aldi-Anklage umfassend gestanden und in der Punk-Anklage nach Ansicht des Richters und der Schöffen zumindest ein „Rahmengeständnis“ abgelegt hat.

Der Verurteilte, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger akzeptierten das Urteil. Damit ist es rechtskräftig.

Zur Strategie

Zur Zeit läuft parallel vor dem Landgericht Neuruppin ein Berufungsprozess (siehe auch) in dem Matthias M., Patrick K. und dazu auch Martin M. der Körperverletzung angeklagt sind. Auch in diesem Fall war das Opfer ein Punk, der gejagt, geschlagen und am Boden liegend getreten wurde. In diesem Prozess ist es Patrick K., der nachweislich geprügelt und das Opfer zu Boden geschlagen hat. Patrick K., der im ersten Prozess im Mai noch geschwiegen hat, gesteht die Faustschläge ein und hofft auf mildere Strafe. Gleichzeitig entlastet er die beiden Brüder und behauptet, dass die gar nicht bei dem Opfer gestanden hätten und somit gar nicht zugetreten haben konnten.

Im gestrigen Prozess hat die Entlastung für Patrick K. funktioniert, weil eine Zeugin zum Tatzeitpunkt einfach zu betrunken war, um die Aussage von Matthias M. – Patrick K. hätte ihn von seinem Tun abhalten wollen - erschüttern zu können. Man darf gespannt sein, ob das so im zweiten Prozess auch funktioniert.

Nachtrag

Der Freund für den man mit Christian W. etwas klären wollte und der heute laut Aussage von Matthias M. kein Freund mehr ist heißt Sven P. Der sitzt genau wie Christian W. seit Juli 2008 im Zusammenhang mit der brutalen Ermordung des Arbeitslosen Bernd K in Untersuchungshaft. Christian W. soll gemeinsam mit seinen beiden Brüdern Sven P. zusammengeschlagen haben. Zu diesem Vorwurf gab es wie „gegenrede.info“ erfuhr vor ca. zwei Wochen eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Prenzlau. In dieser Gerichtsverhandlung soll Sven P. die Vorwürfe gegen zwei der drei Brüder heruntergespielt haben. Der dritte Bruder hatte, so die Informationen von „gegenrede.info“, schlichtend in die Streitereien eingegriffen.

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