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news >> 2008 >> 081121_01

21.11.2008

Verurteilung wegen "Hitler Gruß" und "Heil Hitler"-Rufen

Familiärer Streit mit "Hitler Gruß" gekrönt

Schwedt (ipr) Gestern wurde vor dem Amtsgericht Schwedt ein 25-jähriger Arbeitsloser wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 11 Euro verurteilt. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Stephan G. in den Abendstunden des 13. Mai 2008 in der Schwedter Rosa-Luxemburg-Straße während des Streites mit einer Nachbarin mehrfach "Heil Hitler" gerufen und den Hitlergruß gezeigt hatte.

Den Vorwurf der Nötigung der Kinder der Frau und einer zweiten Nachbarin – der alkoholisierte Mann (1,33 Promille) soll die Kinder angeschrien, Schläge und Tritte angedroht haben – ließ die Staatsanwaltschaft fallen nachdem durch die Zeugenaussagen der beiden Frauen vor Gericht klar wurde, dass sich beide lediglich auf die Aussagen ihrer Kinder beriefen und die nicht bereit waren, vor Gericht auszusagen. Allerdings bezeugten beide Frauen den "Hitler Gruß" und auch die "Heil Hitler"-Rufe glaubwürdig.

Stephan G., der vor Gericht auf anwaltlichen Beistand verzichtete, bestritt die Taten. Er bot zwei Zeugen auf, die belegen sollten, dass er zum Tatzeitpunkt gar nicht zu Hause war. Beide Zeugen – darunter der Vater des Angeklagten – gaben dem jungen Mann aber nur ein Alibi bis etwa 19:30 Uhr während als Tatzeitpunkt 20:22 Uhr genannt wurde.

Pikant wurde die Situation, als klar wurde, dass eine der beiden Zeuginnen die Mutter der derzeitigen Lebensgefährtin des Angeklagten ist und der Hintergrund der Streitereien wohl familiärer Natur war.

Trotzdem schenkte das Gericht den beiden Frauen glauben und verurteilte den Angeklagten. Unter anderem auch, weil eine Frau schlüssig Widersprüche zwischen ihrer Aussagen vor Gericht und dem Polizeiprotokoll erklären konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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