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news >> 2008 >> 081217_01

17.12.2008

Gegen jugendliche Fußballfans aus Schwedt wird wegen Volksverhetzung ermittelt

Erschrecken über das U-Bahn-Lied

Schwedt (ipr) Das Verhalten jugendlicher Fans des Fußballclubs Schwedt 02, die am Wochenende antisemitische Parolen bei einem Pokalspiel skandiert haben, wird nicht nur ein jurisitisches Nachspiel haben. So ist der Vorstand des Fußballclubs am Mittwoch zu einem Gespräch bei Bürgermeister Jürgen Polzehl eingeladen, berichtete die Märkische Oderzeitung (MOZ) in ihrer gestrigen Ausgabe.

Für gestern Abend hatte die Vereinsspitze eine außerordentliche Sitzung einberufen. Unter den betreffenden Jugendlichen, die das sogenannte U-Bahn-Lied gesungen haben, sollen auch Spieler von Jugendmannschaften des FC Schwedt 02 gewesen sein.

"Es ist ein Weckruf für uns, unsere heimischen Fans besser im Blick zu haben. Schwedt hat einen guten Ruf als Sportstadt. Den sollten wir uns auf keinen Fall zerstören lassen", sagte Bürgermeister Jürgen Polzehl am Montag gegenüber der MOZ. Bei einem Pokalspiel des FC Schwedt 02 gegen die zweite Mannschaft des SV Babelsberg 03 am Sonnabend waren insgesamt 19 Jugendliche von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Anlass war unter anderem das antisemitische "U-Bahn-Lied", das die Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren im Schwedter Stadion gesungen haben.

"Wir haben die Jugendlichen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung angezeigt. In den nächsten Tagen werden wir sie einzeln vernehmen", sagte Gerhard Hildebrandt, Leiter der Wache Schwedt, gegenüber der MOZ.

Das U-Bahn-Lied

Im Mai 2007 wurde das Lied am Vatertag im Sächsischen Wurzen während eines Jugendfußballspiels gegrölt. Ein Spieler der Gastgeber und der gastgebende Verein wurden durch ein Sportgericht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch stellte die Ermittlungen auf Verdacht der Volksverhetzung ein.

Das Oberlandesgericht Rostock fällte im Juli 2007 ein Urteil zum U-Bahn-Lied (Aktenzeichen: 1 Ss 80/06 I 42/06). Die Richter entschieden, dass im Absingen des U-Bahn-Liedes mit dem Text: "Ihr könnt nach Hause fahrn, Ihr könnt nach Hause fahrn. Eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von St. Pauli bis nach Ausschwitz, eine U-Bahn bauen wir," keine Volksverhetzung nach § 130 StGB vorliege.

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