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news >> 2009 >> 090325_01

25.03.2009

Templiner Mord vor Gericht: Verteidiger von Sven P. stellt Befangenheitsantrag

Grabschen nach bereits weggeschwommenen Fellen

Neuruppin (ips) Der erhoffte letzte Prozesstag gegen die beiden wegen Mordes an einem 55-jährigen Arbeitslosen angeklagten Templiner Rechtsextremisten Sven P. und Christian W. ging gestern in einer Flut von Anträgen der Verteidigung unter und endet mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzendes Richter.

Ein Ziel der Beweisanträge der Verteidigung war es, Uwe L. , einen Templiner Alkoholiker, der seinem Kumpel Bernd K. tot in dessen Werkstattgebäude aufgefunden hatte, als möglichen Mörder ins Spiel zu bringen.

Die Kammer lehnte diese Beweisanträge allesamt ab, weil nach allen bisherigen Ermittlungsergebnissen Uwe L. nicht als Täter infrage kam. Der Richter verwies ausdrücklich auf die Schuhe von Uwe L., die keinerlei Blutspuren aufwiesen als der den Leichenfund bei der Polizei meldete. Gleichzeitig rügte der Richter die mangelhafte Auswertung von DNS-Spuren, die es dem Gericht schwerer macht, derartige Beweisanträge abzulehnen.

Das zweite Ziel war es nachzuweisen, dass Christian W. und sein Opfer Bernd K. befreundet waren und dass beide Angeklagte nicht zur rechten Szene gehörten. Um das zu belegen, sollte der Brandenburgische NPD Vorsitzende Klaus Beier und die Brandenburgische Verfassungsschutzchefin Winfriede Schreiber geladen werden.

Auch dem schob der Vorsitzende Richter einen Riegel vor: Dass Christian W. und Bernd K. Kumpels waren, sei unstrittig und dass die beiden Angeklagten zur rechten Szene Templins gehörten und über ein gefestigtes neofaschistisches Weltbild verfügten, sei ebenfalls geklärt.

Dagen wollte der Verteiger von Sven P. Stellung beziehen und bat um eine Verhandlungsunterbrechung, um seine Stellungnahme qualifiziert vorzubereiten. Weil der Vorsitzende Richter auf ein zügiges Verfahren drängte und sich nach einem Wortgefecht über die Dauer der Unterbrechung zu der Frage hinreißen ließ, wieviele unqualifizierte Beweisanträge der Verteidiger noch stellen wolle, muss sich die Kammer nun mit einem Befangenheitsantrag gegen ihren Vorsitzenden befassen.

Der Prozess wurde auf Donnerstag vertagt. Mit einem Urteil ist allerdings auch dann nicht zu rechnen. Die Verteidigung wird durch weitere Beweisanträge versuchen, den Prozess in die Länge zu ziehen und in den Ablehnungen nach Revisionsgründen suchen.



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