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08.05.2009
Templiner Mord vor Gericht
Verurteilte legen Revision ein
Neuruppin (ipr) Wie bereits von den Anwälten kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt, haben die beiden wegen Mordes und Beihilfe zum Mord an einen 55-jährigen arbeitslosen Familienvater verurteilten Templiner Rechtsextremisten Revision eingelegt.
Dies bestätigte die Sprecherin des Neuruppiner Landgerichts, Iris le Claire, gegenüber der Deutschen Presseagentur. Die Anwälte haben nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Der 19-jährige Haupttäter, Sven P, war wegen Mordes zur Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Der 22-Jährige Christian W., der tatenlos zugesehen hatte, wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren und drei Monaten.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Haupttäter sein 55-jähriges Opfer durch über 30 Tritte ins Gesicht getötet hatte. Das Gericht ging in seinem Urteil weiter davon aus, dass die Angeklagten aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Sie hätten das Opfer als minderwertigen Menschen angesehen. Insofern sei eine direkte Verbindung zwischen der Tat und der rechtsextremen Gesinnung der Täter gegeben.
 
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