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news >> 2009 >> 090518_01

18.05.2009

Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wochenend und Nazi-Gebrüll

Pinnow (ipr) Das vergangene Wochenende brachte zwei jungen Uckermärkern in Templin und Angermünde Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Einem 23-jährigen Templiner und weiteren Personen, die sich in der Wohnung einer Bekannten aufhielten und teilweise stark alkoholisiert wirkten, hatte die Polizei am Sonnabend gegen drei Uhr einen Platzverweis erteilt. Zuvor waren die Beamten wegen Ruhestörung alarmiert worden. Zunächst kam der 23-jährige Templiner der Weisung nach. Als die Beamten ihm auf seinem Heimweg nochmals begegneten, hob er den Arm zum Hitlergruß. Die Polizisten schritten ein, ließen per Blutentnahme den Alkoholwert messen, der bei 2,02 Promille lag.

In Angermünde gab es Familienstreit. Ein polizeibekannter 24-Jähriger hatte in der Nacht zum Sonnabend seine Eltern bedroht. Im Beisein der Beamten hatte er dann „Heil Hitler!“ gerufen. Zur Vermeidung weiterer Straftaten musste der alkoholisierte Mann in polizeilichen Gewahrsam genommen werden.

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