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news >> 2009 >> 090623_01

23.06.2009

Absingen des U-Bahn-Liedes vor Schwedter Amtsgericht verhandelt

Jugendliche kommen mit Ermahnung davon

Schwedt (ipr) Mit Ermahnungen und Einstellung der Verfahren endete gestern der Prozess für drei Jugendliche vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Schwedt, die wegen Volksverhetzung angeklagt waren.

Die drei jungen Männer hatten gestanden, im Dezember des vergangenen Jahres in Schwedt beim Landespokalspiel zwischen dem FC Schwedt 02 und dem SV Babelsberg 03 II im Stadion „Heinrichslust“ das U-Bahn-Lied gesungen zu haben. Nach Auskunft des Gerichtssprechers waren die Beschuldigten offensichtlich keine Angehörigen der rechten Szene. Das Gericht sah das öffentliche Absingen des U-Bahn-Liedes sehr wohl als Volksverhetzung an, beließ es aber bei einer Ermahnung und honorierte mit der Einstellung des Verfahrens (§§45/47 JGG) die Ehrlichkeit der Beschuldigten.

Die weiteren 16 Personen, die im Dezember von der Polizei in Gewahrsam genommen worden waren, hatten das Singen des Liedes abgestritten . Diese Verfahren waren von Staatsanwaltschaft bereits eingestellt worden (§ 170 II StPO). Die vorhandenen Beweismittel hätten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung ausgereicht, so die Begründung.

Mit seiner Rechtsprechung setzt sich das Amtsgericht Schwedt klar von der Auffassung des Oberlandesgericht Rostock ab. Das fällte im Juli 2007 ein Urteil zum U-Bahn-Lied (Aktenzeichen: 1 Ss 80/06 I 42/06). Die Richter entschieden, dass im Absingen des U-Bahn-Liedes mit dem Text: "Ihr könnt nach Hause fahrn, Ihr könnt nach Hause fahrn. Eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von St. Pauli bis nach Ausschwitz, eine U-Bahn bauen wir," keine Volksverhetzung nach § 130 StGB vorliege.

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