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31.07.2009 „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufer erschienen nicht vor GerichtProzesse in Zeiten der SchweinegrippeSchwedt (ipr) Gestern hatten sich zwei Männer im Alter von 21 und 27 Jahren, Steven B. und Rene G. aus Angermünde, vor dem Amtsgericht Schwedt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verantworten. Der Prozess fand nicht statt, weil die Angeklagten es vorzogen, nicht vor der Strafrichterin zu erscheinen. Alle waren sie da: Staatsanwalt, Bewährungshelferin, Verteidiger, Protokollantin, mehrere Zeugen und sogar der Gerichtsreporter von Prenzlauer und Märkischer Oderzeitung. Die Richterin berichtete den Anwesenden, dass der eine Angeklagte mitgeteilt hätte, er sei auf dem Weg zum Arzt und der andere, er erreiche wegen Problemen bei den Verkehrsbetrieben den Gerichtssaal verspätet. Allerdings war sie nicht bereit, diese Entschuldigungen gelten zu lassen. Die Bewährungshelferin ergänzte, der kränkelnde Kandidat habe ihr mitgeteilt, dass er Fieber hätte. Was wiederum den Anwalt ermunterte, etwas von verantwortungsvollem Handeln seines Mandanten in Zeiten der Schweinegrippe zu murmeln. Die Richterin wirkte, als könne sie sich ein Lachen nur schwer verkneifen, war aber nun bereit, auf mögliche Zwangsmittel zu verzichten und die Angeklagten zu einem neuen Termin zu laden. Tatgeschehen Im Mai 2008 sollen drei angetrunkene oder betrunkene Männer einen Anwohner der Templiner Straße in Angermünde bedroht haben. Der rief daraufhin die Polizei. Beim deren Eintreffen, hatten sich die drei 19, 21 und 27-Jährigen in einer Wohnung verschanzt. Auf Klopfen und Klingeln öffnete niemand, jedoch wurden die Beamten aus der Wohnung heraus durch Rufe und Beschimpfungen beleidigt. Von innen wurde gegen die verschlossene Tür getreten und eine Person rief mehrere Male "Sieg Heil“ und „Heil Hitler ". Die beiden anderen Männer wiederholten die rechten Parolen. Die Polizisten ließen die Wohnungstür durch die Feuerwehr Angermünde öffnen. Zwei der drei Tatverdächtigen sprangen daraufhin aus dem Fenster in den Vorgarten und versuchten zu flüchten. Jedoch hatten sie nicht damit gerechnet, dass sie dort bereits von der Polizei erwartet wurden. Wo blieb der dritte Mann Da es sich bei der dritten Person, der 19-Jährige aus Parstein, um einen Heranwachsenden handelt, gilt das Wohnortprinzip. Er muss sich vor dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht verantworten. Da sich Parstein im Landkreis Barnim befindet, ist das in diesem Fall in Eberswalde. Ihre Meinung |