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10.08.2009 Nachtrag für gegenrede.info-LeserInnen zum Ende des "Nationalen Netztagebuches"Wenn es sich am Schönsten lügt, sollte man nicht aufhörenPinnow (ipr) Am 9. Februar 2009 - kurz nach dem Relaunch ihres Online-Angebotes - beendeten die MacherInnen das Projekt "Nationales Netztagebuch" (NN) der NPD Barnim-Uckermark (BUM). Aus freien Stücken, wie sie behaupteten. Gegenrede.info entdeckte vor Kurzem einen kleinen Artikel auf Website des Brandenburger Verfassungsschutzes, der diese "freien Stücke" näher erläutert. Ausgangspunkt für das sogenannte freiwillige Ende des NN war ein Artikel, der die hohe "Geburtenrate bei türkischen Frauen" in Deutschland NPD-typisch und NN-polemisch thematisierte. Erstes freies Stück Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) stellte zu diesem Beitrag laut Verfassungsschutz fest: "Die im Artikel enthaltene Formulierung (...) stellt (...) einen Angriff auf die Menschenwürde von Frauen muslimischen Glaubens dar, da sie als bloßes Objekt dargestellt werden, die nach Plan Kinder gebären würden. Es handelt sich um eine herabsetzende Kundgabe der Missachtung dieser Bevölkerungsgruppe, so dass ein Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB gegeben ist." Daran schlossen sich Ermittlungen an, über deren Ergebnis allerdings nichts auf der Website des Brandenburger Verfassungsschutzes zu finden ist. Zweites freies Stück Das "zweite freie Stück" lieferte "jugendschutz.net". Die von Jugendministern aller Bundesländer 1997 gegründete Organisation überprüft jugendschutzrelevante Angebote im Internet und drängt auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen. Ziel ist ein vergleichbarer Jugendschutz wie in traditionellen Medien. Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) am 01.04.03 wurde "jugendschutz.net" zusätzlich organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden, die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde. "Jugendschutz.net" wurde etwa Mitte Januar 2009 durch die Polizeiführung des Schutzbereiches Barnim eingeschaltet. Die wiesen dann die Verantwortlichen des NN in einem Schreiben auf die unzulässigen Inhalte hin und untermauerten ihre Argumentation mit dem Hinweis auf ein mögliches Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Kurz darauf wurde die Website von den Betreibern samt Archiv aus dem Netz genommen. Die Begründung ist heute noch auf der mittlerweile als Augenmarter neu geschaffenen Website des NN nachzulesen: "Wenn es am Schönsten ist, soll man aufhören". Zum Artikel "NPD-Barnim schaltet Internetseite ab" auf der Website des Brandenburgischen Verfassungsschutzes. Ihre Meinung |