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05.10.2009 Verurteilter und Staatsanwaltschaft ziehen Berufung zurückBiber zieht jetzt in den BauPrenzlau (ipr) Im Fall des zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilten Schlägers aus der Templiner rechten Szene, Matthias M., haben sowohl er selbst als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Bereits am 12. September auf dem Demokratiefest in Templin hatte Matthias M. gegenüber gegenrede.info erklärt, dass er seine Berufung zurückgezogen habe und in den Knast gehen werde. Damit wäre Matthias M. der sechste junge Rechte, der für politisch motivierte Gewalttaten in Templin ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche Freitag erklärt, das Urteil habe nun Rechtskraft erlangt. Matthias M. kann jetzt auch darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft sein noch offenen Verfahren wegen Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes einstellt. Das Ermittlungsverfahren war im Januar 2009 eingeleitet worden. Die Tat hat allerdings keinen politischen Hintergrund. Am 11. Juni 2009 war der 21-jährige Templiner Matthias M. vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau kostenpflichtig wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In die Gesamtstrafe hatte der Richter die Verurteilungen von fünf weiteren Körperverletzungen einbezogen. Die acht Körperverletzung, die Matthias M. in Templin und Umgebung begangen hatte, fanden alle im Zeitraum zwischen November 2007 und Juli 2008 statt. (mehr) Ihre Meinung |