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news >> 2009 >> 091124_01

24.11.2009

Zehn Monate Haft fürs Haar abfackeln

Urteil rechtskräftig

Prenzlau (ipr) Das Urteil gegen den 28-jährigen Templiner Alkoholiker Ralf C., der vor elf Tagen in einem beschleunigten Verfahren zu zehn Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war, ist rechtskräftig.

Ralf C. hatte sein späteres Opfer, den 19-jährigen Michael B. aus Milmersdorf, am Templiner Busbahnhof getroffen. Beide hatten zuvor schon reichlich dem Alkohol zugesprochen und beschlossen nun, gemeinsam weiterzutrinken. Sie besorgten sich Bier aus dem Supermarkt und wankten in Richtung Pionierbrücke.

Ralf C. fand keinen Gefallen an der Frisur seines neuen Bekannten, der einen fünf Zentimeter breiten blond gefärbten Streifen in der Mitte seinen Kurzhaares trug. Er nannte ihn "Scheißzecke" und zündete dessen Haar an. Die Behauptung von Ralf C., er sei von seinem Opfer dazu aufgefordert worden, bestritt Michael B. gegenüber der Polizei.

Für Ralf C. war bereits im Mai diesen Jahres zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten wegen Vollrausches verurteilt worden. Er hatte im Suff einen Redakteur der Templiner Zeitung attackiert. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für Ralf C. besteht nun die Gefahr, dass diese Bewährung widerrufen wird und sich dadurch seine Haftzeit auf 16 Monate verlängert.



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