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news >> 2010 >> 100113_01

13.01.2010

Nachwehen einer Templiner Gewalttat

Milde Strafe für uneidliche Falschaussage

Prenzlau (ipr) Gestern ist der 16-jährige Templiner Benjamin S. wegen falscher uneidlicher Aussage als Zeuge vom Prenzlauer Jugendgericht verwarnt und zu 80 Sozialstunden verurteilt worden, die er innerhalb eines halben Jahres abzuleisten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit diesem milden Urteil kann Benjamin S. sehr zufrieden sein. Er wurde von Staatsanwaltschaft und Gericht recht schonend behandelt. Denn eine falsche uneidliche Aussage wird laut Gesetz mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ausgangspunkt dieser Verhandlung war ein Überfall auf Jugendliche in Templin. Am 16.05.2008 hatten Matthias M. und Benjamin S. die Geburtstagsgefühle des 16-jährigen Maximilian R. in einem Garagenkomplex an der Straße der Jugend mit einem Faustschlag und einem Fußtritt abrupt beendet.

Zeckenjagd

10 bis 15 Angehörige der rechten Szene Templins hatten eine kleine Geburtstagsgesellschaft verfolgt und zwischen den Garagen eingekesselt. Maximilian R. war von hinten mit einem Fausthieb niedergestreckt worden. Am Boden liegend, bekam er einem Tritt gegen den Oberarm.

Bei der Gerichtsverhandlung im Juni 2009 hatte Maximilian R. als Zeuge bestätigt, dass er Matthias M. auf einem Fotos als denjenigen wiedererkannt habe, der bei ihm stand als er zu Boden ging. Derjenige, der ihn am Boden liegend getreten hatte, sei Benjamin S. gewesen. Der sei einige Tage nach der Tat zu ihm gekommen und habe sich dafür entschuldigt. Benjamin S. habe ihm dabei erzählt, dass es Biber war, der ihn Niedergeschlagen hatte. Biber ist der Spitzname von Matthias M.

Das Verfahren gegen Benjamin S. wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der bedankte sich bei Gericht dann dafür, indem er versuchte, Matthias M. zu entlasten.

Der standhafte Kamerad Benjamin S.

Er bestätigte zwar, dass er den am Boden liegenden Maximilian R. getreten hatte. Er bestätigte auch, dass er sich dafür entschuldigt hatte. Er bestritt aber, Matthias M. als Schläger genannt zu haben. Der Jugendrichter erläuterte ihm daraufhin noch einmal die Folgen einer Falschaussage vor Gericht. „Sie schlottern ja vor Angst!" fuhr ihn der Richter an: "Sagen sie die Wahrheit!" Er gab ihm Bedenkzeit. Allein es nutzte nichts. Benjamin S. blieb bei seiner Aussage. Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben und verurteilte Matthias M. zu einer Gefängnisstrafe. Die Staatsanwältin erklärte im Juni, dass sie unverzüglich ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen Benjamin S. einleiten werde. Dieses Verfahren fand nun gestern auf den Tag genau sieben Monate später statt.

Aus der nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung war lediglich zu vernehmen, das Benjamin S. den Vorwurf der Falschaussage zugegeben und Reue gezeigt hatte. Ob auch geklärt wurde, warum er so konsequent die Unwahrheit gesagt hatte, bleibt das Geheimnis der Prozessbeteiligten.

Bericht über die Gerichtsverhandlung vom 11.06.2009

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