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news >> 2010 >> 100115_01

15.01.2010

Über einen Gerichtsbericht in der Prenzlauer Zeitung

Spät, aber dafür fehlerhaft

Prenzlau (ipr) Gestern wurde bekannt, dass der früher zur rechten Szene Templins zählende und heute in Niedersachsen lebende Christian M. am 28. Juli 2009 wegen versuchter Strafvereitlung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden war. Damit wird ein weiteres kleines Puzzlestück in der juristischen Aufarbeitung der rechten Gewalttaten der letzten Jahre in Templin sichtbar.

Die Redaktion der Prenzlauer Zeitung hatte am Dienstag dieser Woche den Mut besessen, ihrer Leserschaft einen fast sechs Monate alten Gerichtsbericht als tagesaktuell zu verkaufen. Man sollte ihr sogar dankbar dafür sein, denn sonst wäre diese Gerichtsentscheidung an gegenrede.info unentdeckt vorrüber gegangen.

Ausgangspunkt für die Gerichtsverhandlung, deren Datum im Text nicht genannt wird, soll laut diesem Bericht eine Prügelei am Templiner Mühlentor im April 2009 gewesen sein und die Tatsache, dass ein 40-jähriger Christian - obwohl Opfer - bei der Polizei angegeben hatte: "Mit diesem Sachverhalt habe ich nichts zu tun. Bei meiner Person muss es sich da um einen Irrtum handeln."

Im April 2009 gab es gar keine gewalttätigen Auseinandersetzungen am Templiner Mühlentor. Hier hat sich der Autor wohl im Jahr verhört. Denn einen derartigen Vorfall gab es im April 2008. Eine Prügelei unter Angehörigen der rechten Szene.

Hool88 bei Jappy – Biber in Templin

Am 12. April 2008 ging der rechte Schläger Matthias M. (Spitzname Biber) mit aller Wucht gegen die beiden Brüder Steven und Chris G. und eben jenen Christian M. vor. Einer gegen drei, das klingt verwegen. Matthias M. musste allerdings nicht viel fürchten, hatte er doch seine ganze Clique darunter Sebastian F., Patrick K. und Sven P. in unmittelbarer Nähe.

Der Prozess zu diesem Vorgang fand am 11.06.2009 vor dem Prenzlauer Jugendschöffengericht statt. Die Zeugenaussagen der Opfer vom Mühlentor gestalteten sich recht schwierig. Jener Christian M., der im Verlauf der polizeilichen Vernehmungen bestritten hatte, vor Ort gewesen zu sein, war vorsichtshalber gar nicht erst im Gerichtssaal erschienen. Chris G. wollte sich an gar nichts erinnern. Er sei besoffen gewesen. Und auch Steven G. (heute Freie Nationalisten Uckermark) wollte seinen Erinnerungsverlust mit hohem Alkoholkonsum erklären. Er musste sich aber vom Richter vorhalten lassen, dass er den Tathergang bei der polizeilichen Vernehmung exakt beschreiben konnte und dort ausgesagt hatte, dass er trotz Alkoholgenusses, die Vorgänge klar erfasst habe. Sowohl Staatsanwältin als auch Richter brachten zum Ausdruck, dass hier drei rechte Gesinnungsgenossen den Täter schützen wollten.

Matthias M. bestritt allerdings zur rechten Szene zu gehören. Er sei durch seinen Bruder Martin da reingezogen worden. Kurz nach seiner Verurteilung (mehr) löschte er tatsächlich sein Jappy-Profil mit dem für sich selbst sprechenden Namen "Hool88". Matthias M. akzeptierte auch das Urteil von zwei Jahren und sechs Monaten und wird die nächste Zeit im Gefängnis verbringen. Sein Haftantritt steht kurz bevor.

Es klingt wie der blanke Hohn gegenüber dem Gericht, wenn die Worte stimmen, mit denen der in der Realität erst 28-jährige Maurer Christian M. in der Prenzlauer Zeitung zitiert wird: "Es tut mir leid, es war keine Absicht". Und weiter heißt es da: "Warum er allerdings die falschen Angaben zu seinem eigenen Nachteil gemacht hatte, wollte er nicht sagen." Dabei ist die Lösung recht einfach: Niemand haut gern einen Kameraden in die Pfanne.

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