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news >> 2010 >> 100316_01

16.03.2010

Zu späte gerichtliche Aufarbeitung einer Gewalttat

Verfahren wurden eingestellt

Prenzlau (ipr) In den Jahren 2007 und 2008 war es in der rechten Szene von Templin nichts ungewöhnliches, mit einem Knüppel im Jackenärmel rumzulaufen. Das jedenfalls ist eines der wenigen konkreten Ergebnisse eines Prozesses vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Prenzlau, der in der letzten Woche stattfand.

Drei junge Männer und eine Oberschülerin mussten sich unter anderem wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Verfahren wurden allesamt eingestellt. Als Buße müssen Sozialstunden abgeleistet werden. Auslöser für die Tat war die sexuelle Anmache per SMS gegenüber der damaligen Freundin eines der Angeklagten.

Die Gewalttat vom 26.12.2007 konnte aufgrund der erstaunlichen Erinnerungslücken des heute 22-jährigen Opfers und anderer Zeugen nicht aufgeklärt werden. Der Richter fragte mehrfach während des Prozesses nach, ob denn Druck auf die Zeugen ausgeübt worden sei, was diese verneinten.

Natürlich konnte auch Christopher B. (19) als möglicher Haupttäter sich an nichts mehr erinnern. Er soll das Opfer geschlagen und in den Schwitzkasten genommen haben. Dabei soll sowohl eine Eisenstange als auch ein Holzknüppel eine Rolle gespielt haben. Eine kurze Eisenstange, die sich in der Hand von Tommy R. (18) befunden hatte, und ein Holzknüppel, der im Ärmel der schwarzen Jacke von Christopher B. steckte.

Auf die Frage des Richters nach der Bewaffnung, antwortete der dritte Angeklagte, Patrick L. (20): „Wir wollten nur reden. Die Knüppel hatten wir nur zum Selbstschutz, Schlagen war eigentlich nicht geplant.“ Er beschrieb auch ganz konkret, dass Christopher B. den Holzknüppel im Jackenärmel trug. Und Tommy R. ergänzte ungefragt: „Das war zu der Zeit als Christopher noch zur rechten Szene gehörte. Da war das so!“ Christopher B. bestätigte dem Richter, dass er von 2006 bis 2008 zur rechten Szene gehörte.

Im Juli 2008 stand Christopher B. das erste Mal in Prenzlau vor Gericht. Etwa einen Monat vor der Tat, die diesmal verhandelt wurde, hatte der damals 17-Jährige gemeinsam mit einem rechten Kameraden einen Punk am Templiner Mühlentor niedergeschlagen und war dafür von der Jugendrichterin verwarnt worden und musste 100 Sozialstunden leisten.

Auch dabei spielte ein Holzknüppel eine Rolle. Christopher B. hatte am Ende der Auseinandersetzung einen kurzen Knüppel oder Schlagstock aus Holz aus dem linken Jackenärmel gezogen und war damit seinem fliehenden Opfer hinterher gerannt. Warum Christopher B. diesen Mini-Baseballschläger im Ärmel versteckt bei sich trug, konnte damals während der Verhandlung nicht geklärt werden. Jetzt wird es klar. Es gehörte unter den gewalttätigen Rechten Templins einfach zum guten Ton.



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