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news >> 2010 >> 100326_01

26.03.2010

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Das Kreuz mit den Bussen

Templin (ipr) Durch einen Mitarbeiter der Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) in Templin wurde die dortige Polizeiwache am Montag dieser darüber informiert, dass es in mehreren Bussen zu Sachbeschädigung durch Schmierereien und Vandalismus gekommen sei, berichtet die Pressestelle der Polizei des Schutzbereiches Uckermark.

In einem der Busse wurde mittels Edding (blau und rot) 10 x 10 cm große Hakenkreuze auf vier Rücklehnen aufgebracht. In einem anderen Bus wurde ein Hakenkreuz in der Größe von 10 x 15 cm eingeritzt. Zudem wurden in einem weiteren Bus drei Rückenlehnen abgerissen.

Durch die UVG wurden die Hakenkreuze und die Sachbeschädigungen nach Feststellung sofort beseitigt. Es entstand hier ein Sachschaden von cirka 940 Euro. Durch die Polizei wurden zwei Anzeigen wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Die Kriminalpolizei ermittelt.



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