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news >> 2010 >> 100417_01

17.04.2010

Templin: Prozess im Zusammenhang mit dem Mord an Bernd K.

Blutgetränkte Turnschuhe gewaschen

Prenzlau (ipr) Nachdem der Bundesgerichtshof im Januar diesen Jahres bei seiner Entscheidung zu den Revisionsanträgen der rechtsextremistischen Templiner Mörder von Bernd K. lediglich die Strafhöhe des Mörders Sven P. moniert hatte, konnte der Prozess gegen die 19 jährige Stephanie C., die ehemalige Freundin des zweiten Täters, Christian W., wegen versuchter Strafvereitelung anberaumt werden.

Am vergangenen Donnerstag wurde sie vom Jugendrichter des Amtsgerichts Prenzlau in nicht öffentlicher Sitzung der versuchten Strafvereitelung in zwei Fällen und der Trunkenheit im Straßenverkehr für schuldig befunden. Die junge Mutter wurde vom Gericht verwarnt und muss innerhalb von drei Monaten 80 Sozialstunden ableisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit diesem Prozess wurde ein weiteres Kapitel der juristischen Aufarbeitung des brutalen Mordes an Bernd K. vom 22. Juli 2008 in Templin abgeschlossen.


Blick entlang der Templiner Stadtmauer auf die Werkstatt
von Bernd K.foto: ipr

Beide Männer waren nach der Tat in Ws Wohnung mit der damals schwangeren Stephanie C. zusammengetroffen und hatten ihr über den Mord berichtet. Stephanie C., die heute mit ihrem Kind schräg gegenüber vom damaligen Tatort am Mühlentor wohnt, hatte daraufhin die mit Blut vollgesogenen Turnschuhe und die blutbefleckten Hosen von Sven P. in einer Waschmaschine gewaschen und somit wichtige Spuren verwischt. Im selben Waschgang wurde auch die Kleidung von Christian W. gereinigt.

Die Wäsche war damals von den Kripobeamten nass aus der Waschmaschine geholt worden. Die fehlerhafte Lagerung der noch nassen Wäsche hatte dann endgültig dafür gesorgt, dass die Kriminologen des Landeskriminalamtes fast keine verwertbaren Spuren finden konnten, die darauf hingewiesen hätten, dass sich die beiden Angeklagten überhaupt gemeinsam am Tatort oder in der Nähe der Leiche befunden hatten.

Weil Stephanie C. nach anfänglicher Falschaussage im Laufe der Ermittlungen zugab, Kleidung und Schuhe gewaschen zu haben nachdem die beiden Männer ihr von dem Mord berichtet hatten und sie somit selbst Beschuldigte war, musste sie im Prozess gegen Sven P. und Christian W., der im Frühjahr 2009 stattfand, keine Aussage machen. Sie hatte sich aber mehrfach per Brief an das Gericht gewandt. Die Briefe wurden im Gerichtssaal verlesen. In einem der Briefe sagte sie sich Christian W., dem Vater des Kindes, los: "Ich brauche meine Kraft jetzt ganz für das Kind", hieß es da. "Wir ernten in Templin nur Hass", und "Ich werde auf der Straße bedroht."

Nach der geringfügigen Strafe zu urteilen, scheint Stefanie C. ihr Geständnis vor dem Jugendrichter wiederholt und bei ihm einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen zu haben, so dass dieser nur das im Jugendstrafrecht mildeste Zuchtmittel der Verwarnung für notwendig hielt.



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