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news >> 2010 >> 100902_01

03.09.2010

"Heil Hitler" vor der Polizeiwache/Hitlergruß im Unterricht

Haftstrafe und Sozialstunden

Prenzlau (ipr) Am Mittwoch mussten sich zwei junge Männer in getrennten Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a) vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Prenzlau verantworten.

Im ersten Fall handelte es sich um den 20-jährigen Marcel K., der in der Nacht zum 1. Mai zwischen vier und fünf Uhr die Templiner Polizeiwache aufsuchte, um dort im vermutlich trunkenen Zustand eine Anzeige zurückzunehmen, die er nie gestellt hatte. Beim Verlassen des Gebäudes hatte er dann lauthals und für den Beamten gut verständlich die Worte "Sieg Heil" und "Heil Hitler" gerufen.

Marcel K. wurde durch Polizeibeamte vorgeführt. Er war am Morgen des gestrigen Tages vorläufig festgenommen worden, weil er zwischen vier und fünf Uhr vor der Polizeiwache im trunkenen Zustand (1,6 Promille) erneut rechte Parolen gerufen hatte.

Marcel K. wurde als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht zu sechs Monaten Haft verurteilt. Eine Bewährung, die von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war, wollte der Richter wegen der ungünstigen Sozialprognose nicht mehr aussprechen. Der Angeklagte sei schon zwei Mal wegen § 86a Delikten verurteilt worden und sei auch sein Alkoholproblem immer noch nicht angegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die nicht öffentliche Gerichtsverhandlung vor dem Jugendrichter im zweiten Fall endete mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage, 20 Sozialstunden zu absolvieren. Der Schüler hatte während des Musikunterrichtes den Hitlergruß gezeigt.



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