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15.09.2010 "Heil Hitler" vor der PolizeiwacheMarcel K. geht in die BerufungPrenzlau (ipr) Der 20-jährige Templiner Marcel K. war am 1. September 2010 vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Prenzlau wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a) zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Gestern wurde bekannt, dass er Berufung eingelegt hat. Marcel K. war in der Nacht zum 1. Mai zwischen vier und fünf Uhr die Templiner Polizeiwache aufgetaucht, um dort im vermutlich trunkenen Zustand eine Anzeige zurückzunehmen, die er nie gestellt hatte. Beim Verlassen des Gebäudes hatte er dann lauthals und für den Beamten gut verständlich die Worte "Sieg Heil" und "Heil Hitler" gerufen. Marcel K. war als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht zu sechs Monaten Haft verurteilt. Eine Bewährung, die von der Staatsanwältin beantragt worden war, wollte der Richter wegen der ungünstigen Sozialprognose nicht mehr aussprechen. Der Angeklagte sei schon zwei Mal wegen § 86a Delikten verurteilt worden und sei auch sein Alkoholproblem immer noch nicht angegangen. Marcel K. war durch Polizeibeamte zum Gerichtstermin vorgeführt worden. Er war am Morgen des 1. September in Gewahrsam genommen worden, weil er zwischen vier und fünf Uhr in der Nähe der Polizeiwache im trunkenen Zustand (1,6 Promille) erneut durch "Heil Hitler-Rufe" aufgefallen war. Zuvor hatte er in der Wohnung seines Großvaters randaliert. Auf der Wache war ihm dann eingefallen, dass er einen Gerichtstermin wahzunehmen hatte. Gleich nach der Verhandlung war Marcel K. noch im Gerichtsgebäude vorläufig festgenommen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft planten wegen der "Heil Hitler-Rufe" vom Morgen ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Dem schob allerdings der Richter einen Riegel vor. Ein Beschleunigtes Verfahren ist nur bei Erwachsenen zulässig, und Marcel K. war kurz zuvor noch als Jugendlicher verurteilt worden. Das passt nicht zusammen. Ihre Meinung |