![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
17.09.2010 FNUMler zu einer Geldstrafe verurteiltSchwierigkeiten beim StellungsspielSchwedt (ipr) Gestern wurde ein Mitglied der inzwischen aufgelösten Freien Nationalisten Uckermark (FNUM) vor dem Schwedter Amtsgericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a) zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 24 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 23 jährige Marian F. am späten Abend des 20. März diesen Jahres auf dem Bahnhof in Eberswalde den Kühnengruß gezeigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht nahm sich reichlich Zeit, um den Vorgang auf dem Eberswalder Bahnhof zu klären. Immerhin befand sich der gelernte Koch noch wegen eine Verurteilung als Brandstifter unter Bewährung, und es stand für ihn bei einer erneuten Verurteilung der Widerruf dieser Bewährung und damit ein Jahr Jugendhaft auf dem Spiel. Von daher erscheint es auch unverständlich, dass der Angermünder ohne rechtlichen Beistand zum Prozess erschien. Marian F. bestritt nicht, auf dem Bahnhof gewesen zu sein. Er sei aus dem Alter raus, wo man öffentlich derartige Grüße zeige. Er habe lediglich einigen Kameraden auf dem gegenüberliegen Bahnhof zugewunken. Er beschwerte sich bei dem Richter, dass hier nur ein Entlastungszeuge geladen sei, obwohl sich viel mehr seiner rechten Kameraden auf dem Bahnsteig befunden hätten. Seine politische Position beschrieb der kahl geschorene Mann als deutsch und ergänzte dann national. Drei Polizeizeugen bestätigten eindeutig, dass sie aus der Nähe von unterschiedlichen Positionen aus gesehen hatten, dass Marian F. den Kühnengruß gezeigt hatte. Sie beschrieben sehr präzise den ausgestreckten Arm und die abgespreizten Daumen, Zeige- und Mittelfinger. Ihre Anwesenheit erklärten die Polizisten mit dem Jahrestreffen der inzwischen ebenfalls aufgelösten Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB), das von den FNUMlern besucht worden war [mehr]. Da Matthias S., ebenfalls einmal der FNUM zugehörig, die Version seines rechten Kameraden stütze, machte sich der Staatsanwalt daran, die jeweiligen Standorte der Beteiligten auf dem Bahnsteig akribisch zu klären. Dabei kam heraus, dass Matthias S. den Angeklagten gar nicht die ganze Zeit im Auge gehabt haben konnte und somit als Entlastungszeuge nicht so recht taugte. Mit dieser Betrachtungsweise ersparte der Staatsanwalt dem Zeugen ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage. Er hegte aber keinen Zweifel mehr daran, dass Marian F. den Kühnengruß gezeigt hatte und forderte für die Tat eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 24 Euro. Der Strafrichter sprach Marian F. schuldig. In seiner Begründung ging er auch auf den Vorwurf der fehlenden Entlastungszeugen ein. In der Anklageschrift sei nur Matthias S. genannt gewesen und weitere Beweisanträge hätten auch nicht vorgelegen. Marian F. sei einschlägig vorbelastet und habe auch vor Gericht seine rechte Gesinnung bestätigt. Der Richter betonte, dass Marian F. ein Bewährungsbrecher sei, dass er aber wegen der andersartig gelagerten Straftat auf den Widerruf der Bewährung verzichte. Ob das Marian F. vor dem Gefängnis rettet, ist unsicher. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft einen weiteren Vorgang bei dem ihm gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. ______________________________________ Markus K. schrieb am 03.10.2010 Lothar Priewe schrieb am 03.10.2010 amon schrieb am 30.09.2010 Hinweis zum Liquidator des Krakauer Ghettos Amon Göth (die redaktion). Markus K. schrieb am 27.09.2010 michaela schrieb am 22.09.2010 ______________________________________ |
Meinungs FAQ
|