Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
09.12.2010 Schwedts Bürgermeister und Landtagsabgeordneten beleidigtOderfrontler zu Geldstrafen verurteiltSchwedt (ipr) Am Dienstag dieser Woche wurden zwei Schwedter Rechtsextremisten der Gruppe "Oderfront" vor dem Amtsgericht Schwedt in einem beschleunigten Verfahren wegen Beleidigung des Bürgermeisters von Schwedt, Jürgen Polzehl, und des brandenburgischen Landtagsabgeordneten Mike Bischoff zu Geldstrafen in Höhe von 1000 und 1600 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anfang September während des Brandenburg-Tages 2010 in Schwedt waren die beiden Nazis in schwarzen T-Shirts in der Stadt unterwegs gewesen, die vorn mit der Aufschrift "Oderfront" und hinten den Text "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" bedruckt waren. Innerhalb der als Kreis angeordneten Schrift waren Stadtsilhouette; Ortsschild und groß die Portraits der beiden Schwedter SPD Politiker zu erkennen. Die fühlten sich durch die Kombination Text und Portraits beleidigt und erstatteten Strafanzeige. Die beiden Angeklagten, der arbeitslose Sebastian H. (28) und der Chemikant Andreas K. (27), verzichteten auf anwaltlichen Beistand und verteidigten sich selbst. Sie argumentierten, dass der Text auf den T-Shirts keine Beleidigung wäre. Er gelte für Demokraten im Allgemeinen und ziele nicht auf die beiden abgebildeten Politiker. Dem widersprach der Staatsanwalt. Kritik dürfe natürlich sein. Aber nicht so. Er sah gerade in der Art der Präsentation von Text und Portraits eine Verknüpfung von Beidem. Er nannte es Schmähkritik mit der die Ehre beider Personen herabgesetzt wird. Dem folgte das Gericht und verurteilte Sebastian H. zu 50 Tagessätzen zu je 20 Euro und Andreas K. zu 40 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das unterschiedliche Strafmaß erklärt sich aus dem jeweiligen Vorstrafenregister und der Höhe des jeweiligen Verdienstes. Vor knapp zwei Monaten war Sebastian H. noch von dem Vorwurf freigesprochen worden, gemeinsam mit zwei weiteren Personen die Parole "Sieg Heil" gebrüllt und das Lied "Hurra, hurra ein Neger brennt " abgespielt und laut mitgesungen haben. Der Freispruch des Oderfrontlers beruhte auf der Tatsache, dass ihm die einzelnen Tathandlungen nicht konkret zuzuordnen waren. In der Regel passiert das, wenn Zeugen außerhalb einer Wohnung etwas strafbares hören, die Tatbeteiligten aber nicht sehen können. ______________________________________ barfuss schrieb am 10.12.2010 Atheist schrieb am 10.12.2010 Anti Anti Anti schrieb am 09.12.2010 Altruist schrieb am 07.12.2010 ______________________________________ Ihre Meinung |