![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
11.01.2011 Rechtsradikaler Templiner zu zwei Jahren Haft verurteiltAus den Zeiten vor der PolizeireformPrenzlau (ipr) Am Donnerstag vergangener Woche wurde der 21-jährige Templiner Marcel K. vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt. In das Urteil wurde eine sechsmonatige Haftstrafe wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a) vom 1. September 2010 einbezogen. Templin im Juli vergangenen Jahres. Gegen 21:00 Uhr wurde dem 15-jährigen Schüler Fabian S. schräg gegenüber der Polizeiwache unter Androhung von Gewalt sein neues Fahrrad geraubt. Der Räuber trat dabei derart aggressiv auf, dass zwei Freunde, die Fabian S. begleiteten, sofort aus Angst die Flucht ergriffen. Fabian S. rannte nach der Tat sofort zur Wache. Die war zwar besetzt, Hilfe zur Verfolgung des Räubers musste aber erst herangeholt werden. Da war der längst verschwunden. Später machte sich Fabian S. gemeinsam mit seiner Mutter erneut auf die Suche. Sie bezogen weitere Personen mit ein. Noch später am Abend wurde der Dieb samt Fahrrad entdeckt und von einer Gruppe von Männern umstellt. Die riefen nach Mutter und Sohn. Dieb und Fahrrad wurden eindeutig identifiziert. Die Wache wurde alarmiert, hatte aber wieder keine Einsatzkräfte vor Ort. Die Männer wurden gebeten, die Personalien des vermeintlichen Diebes aufzunehmen. Die ebenfalls anrufende Mutter wurde gebeten, den Verdächtigen doch mit dem Handy zwecks Wiedererkennens zu fotografieren. In der mündlichen Urteilsbegründung sprach dann der Vorsitzende Richter fast sarkastisch von "Privatfahndung" und "informellen Ermittlungskräften", die statt der Polizei agierten. Marcel K., dem der Richter schon im Urteil vom 1. September ein gefestigtes rechtsextremes Weltbild und ein massives Alkoholproblem bescheinigt hatte, zog es während dieser Verhandlung vor, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Verurteilt wurde K. nicht nur wegen des Fahrradraubes. Es gab weitere Taten zwischen dem 13. Juni und dem 1. Septembers 2010 deren Marcel K. nach den Worten des Richters durch die Zeugenaussagen eindeutig überführt worden war. Dazu gehörten Bagatelldiebstähle, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, diverse Beleidigungen von Polizisten und das mehrfache Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Den vorerst letzten Hitlergruß in der Öffentlichkeit zeigte Marcel K. just an jenem frühen Morgen des 1. September an dem er sich wenige Stunden später vor dem Jugendrichter in Prenzlau wegen eines früheren § 86a-Deliktes zu verantworten hatte. Ihre Meinung |