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news >> 2011 >> 110404_01

04.04.2011

Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter vor Gericht

Berufungsverhandlung wegen des Vorwurfs der Nötigung

Neuruppin (ipr) Am morgigen Dienstag muss sich der Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk B. vor dem Landgericht Neuruppin wegen des Vorwurfes der Nötigung verantworten. Er soll den Journalisten Peter Huth im August 2009 in der uckermärkischen Kleinstadt Brüssow den Weg versperrt und ihm für seine journalistische Arbeit Prügel angedroht haben. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Prenzlau im Juli 2010 war Dirk B. freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft war daraufhin in Berufung gegangen.

Nach der Beschreibung von Peter Huth hatte sich der glatzköpfige Löcknitzer (Mecklenburg-Vorpommern) zur Mittagszeit mit einer Bierflasche in der Hand ihm in den Weg gestellt. "Na du Judensau, war wohl nichts los gestern in Brüssow!", spielte er laut Peter Huth auf einen am Vorabend misslungen Heß-Gedenk-Flashmob der Nazis in Brüssow an. "Hättest mal nach Löcknitz kommen sollen. Da gab es eine Feier." Danach soll er ihn mit Worten wie Drecksack beschimpft und erneut als "Judensau" bezeichnet haben. "Er wirkte total aggressiv und trotzdem kontrolliert", beschrieb Peter Huth den Angreifer. "Sein Gesicht hatte er ganz nah an mich herangeführt, um nicht laut reden zu müssen." Auf der anderen Straßenseite habe ein zweiter Mann gewartet.

Peter Huth bewertet die Situation als eine versuchte Demütigung und Provokation, die darauf abzielte, ihn zum Zuschlagen zu bewegen. Als das nicht fruchtete, drohte ihm der heute 41-jährige NPDler mehrfach Prügel an, wenn er ihn noch einmal durch den Dreck ziehen würde. Der Satz, "Wir wissen genau, wo du wohnst", durfte dabei natürlich auch nicht fehlen.

Dirk B. gab vor Gericht zu, Peter Huth an jenem Tag getroffen zu haben, bestritt aber dessen Behauptungen. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Strafrichter des Amtsgerichts Prenzlau: "Es kann so gewesen sein wie das Herr Huth erzählt. Es kann aber auch so gewesen sein wie das Herr B. erzählt." Hier stehe Aussage gegen Aussage. Das Gericht wisse nicht, wer recht hat. Deshalb werde Herr B. freigesprochen. Und die rechtsextreme Website "MUPINFO" ergänzte den Richterspruch: "Zwar hätte es vermutlich keinen falschen getroffen, doch lag dies eben ganz einfach nicht im Interesse Bs."

Obwohl der Kahlkopf auf den wegen einer Gegendemonstration und massiver Polizeipräsenz nicht stattgefundenen Heß-Flashmob anspielte, sah Peter Huth für dessen Vorgehen eine andere Ursache. Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes in Mecklenburg-Vorpommern war er am 23. Mai 2009 für die ZDF Sendung "Reporter" unterwegs und hatte auf einer NPD Wahlkampfveranstaltung in Löcknitz versucht, Dirk B. zu interviewen. Peter Huth wollte von ihm wissen, wie es zusammen geht, dass er in Löcknitz gegen polnische Bürger hetzt und in Brüssow bei polnischen Bürgern sein Geld verdient. Der NPD Mann hatte damals keine rechte Antwort gefunden und sich wohl ziemlich geärgert. Als er dann bei einer Nachfrage zum Veranstaltungsverlauf doch einmal den Mund aufmachte, kam nur antisemitisches Geblubber heraus: "Ihr seid doch so ein Judenhaufen. Ihr könnt doch, ihr könnt doch noch nicht einmal eine vernünftige Berichterstattung machen."

Gegenüber "MUPINFO" scheint B. seinen Ärger über die Wahlkampfberichterstattung bestätigt zu haben. Dort hieß es: "Übrigens gab es bereits eine Vorgeschichte zu diesem Fall. Und zwar wollte Huth im Mai 2009 für die ZDF-Sendung "Reporter" ein Interview mit B. führen, in welchem dieser allerdings böse aufs Glatteis gelockt wurde. Kein Wunder, daß B. nicht gut auf den brandenburgischen Provinz-Antifaschisten zu sprechen war."



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