![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
15.04.2011 Nach Urteil gegen Löcknitzer NPD-GemeindevertreterDirk B. beantragt RevisionNeuruppin (ipr) Bereits kurz nach dem Urteil gegen den Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk B. wegen Beleidigung hat dessen Verteidiger Revision beantragt. Das bestätigte der Pressesprecher des Landgerichts Neuruppin auf Nachfrage. Der Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk B. war am 5. April 2011 vor dem Landgericht Neuruppin wegen des Vorwurfes der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht als nicht bestätigt. Das Gericht hielt nach einer vierstündigen Verhandlung die Aussagen des Journalisten Peter Huth für glaubwürdig und sah es dementsprechend als erwiesen an, dass der 41-jährige Fliesenleger Dirk B. ihn im August 2009 in der Uckermärkischen Kleinstadt Brüssow mit den Worten "Judensau", "Drecksau" und "Drecksack" beleidigt hatte. Für den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Obwohl der Satz "Wir wissen wo du wohnst" schon nahe dran sei an der versuchten Nötigung, so der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung. Auf der rechtsextremen Website "mupinfo.de" heißt es zu dem Urteil, dass die "Aussagen des Berufsantifaschisten Huth für glaubwürdig erachtet" wurden, "während dem Angeklagten und dem Zeugen kein Gehör geschenkt wurde. Als Nationalisten bestünden ja ohnehin Zweifel an ihrer Integrität. Gleiches Recht für alle gilt eben nicht und so wurde schließlich das politisch korrekte Urteil hergestellt." Über die Motivation von Peter Huth, Dirk B. anzuzeigen, schreibt mupinfo: "Entsprechende Schlagzeilen und eine neue Opferrolle kämen ihm bei seinem Anliegen jedoch sehr zu Gute und könnten sich insbesondere positiv auf Anträge zur Ausschüttung neuer Fördergelder der Anti-Rechtsindustrie auwirken. In der Bevölkerung soll Huth jedoch weitgehend isoliert sein." Der Anwalt des Verurteilten hat nun einen Monat Zeit, den Revisionsantrag zu begründen. Wann sich dann das zuständige Gericht damit beschäftigen kann, ist derzeit noch unklar. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Prenzlau im Juli 2010 war der nationale Unternehmer (Zitat mupinfo.de), Kreistagsabgeordnete und Gemeindevertreter der NPD aus Löcknitz mit der Begründung "Hier stünde Aussage gegen Aussage" noch freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft war daraufhin in Berufung gegangen. Ihre Meinung |