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news >> 2011 >> 110422_01

22.04.2010

Nazis stressen zum Führergeburtstag in Schwedt

Gegröle am Bollwerk – Tritte gegen Polizisten

Schwedt (ipr) Am Mittwochabend (20.04.2011) war die Polizei am Bollwerk im Einsatz. Ein aufmerksamer Bürger hatte darüber informiert, dass hier mehrere Personen herumgrölen und vermutlich Lieder mit rechtsgerichtetem Hintergrund singen, berichtete gestern die Pressesprecherin der Polizei des Schutzbereiches Uckermark, Sandra Urland.

Im Bereich des Bollwerkes am Ufer trafen die Polizisten dann auf fünf männliche Personen. Die Männer waren stark alkoholisiert. Nach bisherigen Ermittlungen wurden in diesem Zusammenhang keine strafrechtlich relevanten Handlungen bekannt.

Die fünf Männer im Alter von 19 bis 28 Jahren hatten auf einer Bank eine schwarze Fahne ausgebreitet und konsumierten laut grölend Alkohol. Sie sind dem rechtsgerichteten Spektrum zuzuordnen, was sie auch mit ihrer Kleidung untermauerten. Die Männer wurden zum normgerechten Verhalten belehrt und ihnen für den Bereich des Bollwerkes ein Platzverweis erteilt. Diesem kamen sie nach.

Da sie jedoch entgegen der Belehrung weiterhin laut grölend zu Fuß in Richtung Innenstadt von Dannen zogen, wurden sie einige Zeit später zur Verhinderung der Begehung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten in Gewahrsam genommen.

Bei der Verbringung zur Polizeiwache beleidigte einer von ihnen dann die Einsatzkräfte massiv und versuchte immer wieder die Polizisten durch Tritte und Schläge zu verletzen. Gegen den 22-jährigen wurden Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erstattet.

Mit den anderen vier Männern wurde in der Polizeiwache eine sog. Gefährderansprache geführt. Anschließend konnten sie das polizeiliche Gewahrsam wieder verlassen.

Gefährderansprachen erfolgen immer mit dem Ziel, potentielle Verursacher von Gefahren von der Begehung von Straftaten abzuhalten und somit eine befürchtete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Sie soll der betreffenden Person verdeutlichen, welche Konsequenzen sein rechtsverletzendes Verhalten zu Folge haben kann/wird. Ob es sich bei den Männern um Angehörige der Oderfront handelt, ist bisher nicht zu erfahren gewesen.



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