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08.06.2011 Prozess um Schlägerei vor dem Angermünder BahnhofFreispruch für alle AngeklagtenSchwedt (ipr) Der Prozess um die gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen von jungen Männern am 9. März 2010 am Bahnhof in Angermünde vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Schwedt endete am Montag mit einem Freispruch für alle sechs Angeklagten. Den Sechs, die zum damaligen Zeitpunkt den Freien Nationalisten Uckermark zuzurechnen waren, war vorgeworfen worden mit Fäusten, Stiefeln, Pfefferspray, Bierflaschen und einem Teleskopschlagstock auf zwei Kontrahenten losgegangen zu sein. Einer der beiden Männer, Tim H., hatte die gewaltsame Auseinandersetzung eröffnet als er den herangewunkenen Norman G. mit einem oder zwei Fausthieben überraschte und mit ihm gemeinsam zu Boden ging. Das hatte Tim H. zugegeben und war dafür in einem anderem Verfahren verurteilt worden. Alles Weitere, die Taten der herangestürmten rechten Kameraden, verschwand in einem Knäuel von Ungefährem, das während der Beweisaufnahme nicht entwirrt werden konnte. So gelang es dem Gericht noch nicht einmal, die genaue Ursache für den Streit zwischen Tim H. und Norman G. herauszufinden. Ausgegangen war man von einer fremdenfeindlichen Beleidigung der Freundin von Tim H. Worte wie "Russenschlampe" oder "Kanake" sollte Norman G. ihr gegenüber verwandt haben. Worte an die sich die Beleidigte vor Gericht nach einem Jahr nicht mehr erinnern konnte. Es gab an jenem Dienstag im März 2010 im Vorfeld eine telefonische Verabredung zur Klärung der Streitigkeiten, wobei sowohl Tim H. als auch Norman G. wohl eher an Fäuste als an Worte gedacht hatten. Es gab am Bahnhof in Angermünde den Versuch eines Bürgers, die Situation zu entschärfen. Die Rechten glaubte er schon überzeugt zu haben. Die Gegenseite hatte er nicht mehr erreichen können. Es gelang dem Gericht kaum, einzelne beobachtete Taten einem jeweiligen Angeklagten zuzuordnen. Selbst die Zeugen der Anklage hielten sich da mit präzisen Angaben erstaunlich zurück. Und der Ablauf der Auseinandersetzung stellte sich so dar, dass für das Gericht immer die Möglichkeit der Notwehr in Form der Nothilfe in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Eine Beweisaufnahme, die selbst den Staatsanwalt nach zwei Verhandlungstagen dazu brachte, auf Freispruch zu plädieren. Die Anwälte der Angeklagten kritisierten in ihren Plädoyers die ihrer Meinung nach einseitigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen der rechten Gesinnung ihrer Mandanten. Bericht vom 1. ProzesstagIhre Meinung |