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23.08.2011 § 86a StGB im InternetRocker mit Hakenkreuzfahne auf der HautSchwedt (ipr) Der 25-jährige Robert G. wurde vor dem Amtsgericht Schwedt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Fotos im Internet zeigten eine Hakenkreuzfahne, die auf seinen Rücken tätowiert worden ist. Das Urteil, das vergangen Donnerstag gesprochen wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Die Strafrichterin sah es als erwiesen an, dass es der heute 25-Jährige war, der im Verlauf des Dezembers 2010 und Januars 2011 in der deutschen Internet - Community "Jappy" unter dem Profil "heizung-auf-5" das Entstehen einer Ganzrückentätowierung bestehend aus Panzer, Flugzeugen, Soldaten, Hakenkreuzfahne und dem Wort "Outlaw" mit mehreren Fotos dokumentiert und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte. Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen. Sein Anwalt hatte darauf hingewiesen, dass nicht erwiesen sei, dass sein Mandant die Fotos in Netz gestellt hatte. Tatsächlich war der Schwedter, der zur Rockerszene gehören soll und dort dem Gremium MC zugerechnet wird, über sein Jappy Profilfoto im Abgleich mit der Rockerdatei der Soko Rocker und nicht über eine Abfrage der IP Adresse (Hausnumer im Internet) identifiziert worden. Die IP Adresse hätte zumindest zu dem Router beziehungsweise Rechner geführt über den das Hochladen der Fotos stattgefunden hat. Aber auch das wäre kein eindeutiger Beweis gewesen. Es wurde auch nicht angesprochen, ob er wirklich Eigentümer des Profils ist, und ob es sich hier nicht um einen sogenannten Fake-Account handelt. Die Richterin half sich mit der Argumentation, dass es lebensfremd und ausgeschlossen wäre davon auszugehen, dass nicht Robert G. selbst die Fotos hochgeladen hätte. Das ganze Umfeld und die Fotos mit denen "heizung-auf-5" sich auch heute noch bei Jappy präsentiert, könnte ihr da schon Recht geben. Es ist mittlerweile das zweite Urteil des Amtsgericht Schwedt zum Thema Nazi-Propaganda im Internet, das bekannt wurde. Der ermittelnde Polizist sprach im Zeugenstand in diesem Zusammenhang von verdachtsunabhängigen Recherchen im Netz. Sollten derartige Recherchen im vergangenen Jahr regelmäßig stattgefunden haben, werden wohl noch weitere Personen sich vor Gericht verantworten müssen. Derzeit gibt es noch weitere fünf Verfahren, war aus der Presestelle des Schutzbereiches Uckermark zu erfahren. Jappy schützt vor Strafe nicht |
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