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news >> 2011 >> 110826_01

26.08.2011

Gewalttätige Templiner zu Haftstrafen verurteilt

Berufung von allen Seiten

Prenzlau (ipr) Am 12. August waren zwei Männer aus Templin wegen schwerer Körperverletzung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Prenzlau zu Haftstrafen von jeweils 18 Monaten verurteilt worden. Jetzt wurde bekannt, dass sie dagegen Berufung eingelegt haben. Auch die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der früher zur rechten Szene Templins zählende Patrick K. (26) und sein Kumpel Thomas K. (42) am frühen Morgen des 4. Dezember 2010 den heute 35-jährigen Bernd B. nach einem Disko-Besuch in Templin angegriffen, niedergeschlagen und am Boden liegend getreten haben.

Dem Versuch des Anwalts Wolfram Nahrath, Patrick Ks. Handeln als Einzeltat darzustellen, um so das Strafmaß zu senken und eine Bewährungsstrafe zu ermöglichen, war das Gericht nicht gefolgt. Tatsächlich war Patrick K. zuerst beim Opfer und schlug auf es ein. Bernd B. verteidigte sich. Und erst als dieser Schlagabtausch beendet war, griff Thomas K. ein.

Der Anwalt von Thomas K, Bernd Hohmann, hatte zwar während des Plädoyers nicht an der gefährlichen Körperverletzung seines Mandanten gerüttelt, hatte aber reichlich Gründe aus dem privaten Umfeld aufgelistet, die das Gericht gnädig stimmen sollten.

Beide Anwälte erhoffen sich durch die Berufung, dass ihre durchaus plausiblen Argumente vor einem anderen Gericht mehr gehör finden.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist rein prozesstaktischer Natur, um sich im Berufungsprozess nicht das Heft des Handelns aus der Hand nehmen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass auch dort wieder für Patrick K. eines weitaus höhere Freiheitsstrafe gefordert werden wird als die 18 Monate, die das Gericht ausgesprochen hat.



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