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news >> 2011 >> 110906_01

06.09.2011

Rocker mit Hakenkreuzfahne auf der Haut

Verurteilter geht in Berufung

Schwedt (ipr) Der 25-jährige Robert G. aus Schwedt war Ende August vor dem Amtsgericht Schwedt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Er hat dagegen Berufung eingelegt.

Die Strafrichterin hatte es als erwiesen angesehen, dass es der heute 25-Jährige war, der im Verlauf des Dezembers 2010 und Januars 2011 in der deutschen Internet - Community "Jappy" unter dem Profil "heizung-auf-5" das Entstehen einer Ganzrückentätowierung bestehend aus Panzer, Flugzeugen, Soldaten, Hakenkreuzfahne und dem Wort "Outlaw" mit mehreren Fotos dokumentiert und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte.

Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen. Sein Anwalt hatte darauf hingewiesen, dass nicht erwiesen sei, dass sein Mandant die Fotos in Netz gestellt hatte.

Tatsächlich war der Schwedter, der zur Rockerszene gehören soll und dort dem Gremium MC zugerechnet wird, über das Jappy Profilfoto im Abgleich mit der Rockerdatei der Soko Rocker und nicht über eine Abfrage der IP Adresse (Hausnumer im Internet) identifiziert worden. Die IP Adresse hätte zumindest zu dem Router beziehungsweise Rechner geführt über den das Hochladen der Fotos stattgefunden hatte.



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