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news >> 2011 >> 110914_01

14.09.2011

Brandenburgisches Oberlandesgericht verwirft Revision

Urteil gegen NPD-Gemeindevertreter rechtskräftig

Neuruppin (ipr) Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Revision des Löcknitzer (MV) NPD-Gemeindevertreter Dirk B. mit Beschluss vom 24.08.2011 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin ist damit rechtskräftig, teilte dessen Pressesprecherin Iris le Claire mit.

Anfang April 2011 war Dirk B. vor dem Landgericht Neuruppin wegen des Vorwurfes der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht damals nicht bestätigt.

Das Gericht hielt nach einer vierstündigen Verhandlung die Aussagen des Journalisten Peter Huth für glaubwürdig und sah es dementsprechend als erwiesen an, dass der 41-jährige Fliesenleger Dirk B. ihn im August 2009 in der Uckermärkischen Kleinstadt Brüssow mit den Worten "Judensau", "Drecksau" und "Drecksack" beleidigt hatte. Für den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Obwohl der Satz "Wir wissen wo du wohnst" schon nahe dran sei an der versuchten Nötigung, so der Vorsitzende Richter damals bei der mündlichen Urteilsbegründung.



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