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news >> 2011 >> 111103_01

03.11.2011

NS Devotionalienhandel

Anklage gegen 40-jährigen Templiner erhoben

Prenzlau (ipr) Gegen einen 40-jährigen Templiner ist jetzt Anklage wegen Verbreitens von Propaganda und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 41 Fällen vor dem Schöffengericht in Prenzlau erhoben wurden. Dem Mann wird vorgeworfen seit 2005 in erheblichem Umfang den illegalen Handel mit aus der Republik Polen importierten Devotionalien aus der NS-Zeit im Internet betrieben zu haben.

Vor zwei Jahren hatten Beamte des Landeskriminalamtes sieben Gebäude in der Uckermark durchsucht und dabei zahlreiche NS-Replikate, Datenträger und Unterlagen sichergestellt.

Der Templiner Udo W., der sich demnächst vor dem Schöffengericht verantworten muss, galt schon vor zwei Jahren zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen als der Hauptbeschuldigte. Das Verfahren gegen den Bruder des Angeklagten sowie zwei 42- bzw. 35-jährige Einwohnerinnen der Gemeinde Boitzenburger Land wurde eingestellt, weil alle drei angaben, dass sich nichts von Udo Ws. Geschäften wussten und der ihre Namen und Adressen für seinen Handel im Internet missbraucht haben soll. Gegen eine Frau aus dem Boitzenburger Land dauern die Ermittlungen noch an.

Das Landeskriminalamt Brandenburg ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits seit 2007, um hinter die Drahtzieher des Online-Handels zu kommen. Bei den Gegenständen, die übers Netz angeboten wurden, handelte es sich nicht um Originale, sondern um kaum von diesen zu unterscheidende, größtenteils strafrechtlich relevante Gegenstände wie zum Beispiel Ritterkreuze und Hakenkreuzarmbinden.

Bis 2006 soll Udo W. als Geschäftsführer und Gesellschafter einer mittlerweile insolventen polnischen Firma die NS Replika selbst hergestellt und weiter vertrieben haben. Nach der Insolvenz dieser Firma im Jahr 2006 sollen die Devotionalien dann von einer anderen polnischen Firma erworben worden sein.

Es ist davon auszugehen, dass durch den Beschuldigten in den letzten Jahren tausende strafrechtlich relevante Gegenstände quasi-gewerbsmäßig nach Deutschland eingeführt und über Internetauktionsplattformen vertrieben wurden. In mehr als 650 Einzelfällen konnte die Polizei bereits vor zwei Jahren den jeweiligen Käufer ermitteln. Warum man sich letztendlich auf 41 Taten beschränkte, ist derzeit noch unklar.

Interessant ist noch, dass in der Anklageschrift als Tatzeitraum 2005 bis 2010 angegeben wird. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigte dann auch, dass Udo W. auch noch im Juni 2011 – 8 Monate nach den Hausdurchsuchungen - NS-Devotionalien im Internet angeboten hat.

Im September 2009 hatte das polnische Parlament mit einer Änderung des Strafgesetzbuches die Herstellung und den Verkauf von Gegenständen mit totalitärem Inhalt unter Strafe gestellt. Damit war der bis dahin legalen Produktion von NS Devotionalien und deren Export nach Deutschland ein Riegel vorgeschoben worden.



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