![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
24.04.2012 Hitler-Geburtstagsfeier in Schwedt aufgelöstRudolf Hess verklebt man nichtSchwedt (ipr) Während vergangen Freitag in Klockow Punks aus der Region ungestört ihr Antifa-Konzert feierten, versuchten das in Schwedt ein paar Nazis erfolglos mit Adolf Hitlers Geburtstag. Nichts desto trotz meinten zwei der rechten Kameraden zwei Tage später mit Hess-Aufklebern, Schwedter Wände verschandeln zu müssen. Auch dabei wurden sie erwischt. Freitagabend gegen 21:30 Uhr wurden Polizisten in einer Schwedter Kleingartensparte auf mehrere Personen aufmerksam, die sich dort zu einer Grillparty versammelt hatten. Den Beamten war jedoch nicht entgangen, dass es sich bei den "Gartenfreunden" partiell um einschlägig bekannte rechtsextremistische Partygäste handelte. "Den Geist der Veranstaltung verströmte dann auch die abgespielte Musik", heißt es im Polizeibericht, "deren Inhalt teilweise strafrechtlich als volksverhetzend einzustufen ist." Lieder des Nazi-Barden und zweimaligen NPD-Präsidentschaftskandidaten Frank Rennicke sollen zu hören gewesen sein. Dazu soll die rechte Truppe soll "Hoch soll er Leben! Hoch soll er leben!" gegrölt haben. Die Party wurde durch die Polizeibeamten aufgelöst. Die Polizisten nahmen neun Personen in Gewahrsam, nachdem es zu handgreiflichen Protesten gekommen war. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gefertigt. Beim Plakatieren entdeckt Sonntagabend gegen 23:00 Uhr wurden zwei Nazis erwischt, die in Schwedt Aufkleber mit rechtsgerichtetem Inhalt verklebt hatten. Die 29 und 32 Jahre alten Männer waren bereits bei der sogenannten "Führer-Geburtstagsfeier" dabei gewesen, wurde seitens der Polizei bestätigt. Die Tatverdächtigen mussten ihre verbliebenen Exemplare an die Beamten übergeben und erhielten neben einem Platzverweis auch eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Die Kriminalpolizei prüft nun die Strafbarkeit der Aufschriften der Aufkleber. Die bereits verklebten Exemplare wurden aus dem Stadtgebiet entfernt bzw. die Entfernung veranlasst. Ihre Meinung |